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28.10.2016

Verzicht auf diagnostische Tests beim Eintritt ins Gymnasium

28.10.2016
Im Auftrag der Direktion für Bildung und Kultur hat die PH Zug die Möglichkeit geprüft, mit diagnostischen Tests beim Eintritt ins Langzeitgymnasium den Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler ...
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Im Auftrag der Direktion für Bildung und Kultur hat die PH Zug die Möglichkeit geprüft, mit diagnostischen Tests beim Eintritt ins Langzeitgymnasium den Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen.

Von Michael Truniger*

Im Frühsommer 2016 ist die Bildungsdirektion mit Kontextangaben und Rahmenvorgaben zu einem Mathematik-Test an die PH Zug herangetreten. Die DBK hegte die Absicht, bei den neu ins Langzeitgymnasium eintretenden Schülerinnen und Schülern einen flächendeckenden diagnostischen Test im Fach Mathematik durchzuführen, mit welchem der an den Vorgaben des Primarschullehrplans gemessene Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler eruiert werden soll. Das damit verbundene Ziel lautete, angesichts der teilweise grossen, wiederkehrenden Unterschiede bei den Zuweisungsquoten der Gemeinden ins Langzeitgymnasium eine (partielle) Validierung des Übertrittsverfahrens I vorzunehmen.

Verzicht auf die Tests
Ende Juli ist der Bericht (LInk:) «Auftrag DBK - Erstellung eines Mathetests zwecks Überprüfung der Mathematikleistungen von SuS, die dem Langzeitgymnasium zugewiesen wurden» bei der DBK eingegangen. Darin empfiehlt die PH Zug, von einem standardisierten Testverfahren abzusehen und zunächst die mit dem aktuellen Ubertrittsverfahren gegebenen Möglichkeiten der Verfahrensverbesserungen auszuschöpfen.

Die DBK kam nach Studium des Berichts zum Schluss, zum aktuellen Zeitpunkt auf ein standardisiertes Testverfahren zu verzichten. Dies ist einerseits damit begründet, dass dem hohen Aufwand eines wissenschaftlich fundierten Mathematik-Tests angesichts verschiedener Faktoren (wie etwa unscharfes Anforderungsprofil für den Eintritt ins Gymnasium, kleine Stichprobengrössen oder Problematik der «Leistungsschere» innerhalb eines Schultyps) nur ein beschränkter Erkenntnisgewinn bezogen auf die Qualität und Steuerung des Übertrittsverfahrens gegenüberstehen würde. Zum anderen zeichnet sich ab, dass der Thematik des Übertritts ins Langzeitgymnasium im Rahmen des Projekts «Finanzen 2019» Bedeutsamkeit zukommen wird. Insofern erweist sich auch der Zeitpunkt zur Ausarbeitung und Durchführung eines standardisierten Tests als ungeeignet. Die DBK hat die im Bericht formulierten Empfehlungen (S. 8) zur Optimierung des bestehenden Übertrittsverfahrens den involvierten Ämtern (Amt für gemeindliche Schulen, Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule) zur Prüfung übergeben.

*Michael Truniger ist Leiter des Amts für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule der Direktion für Bildung und Kultur.

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