Navigieren auf Wirtschaftsmittelschule Zug WMS

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Kanton Schwyz

Aufnahmebedingungen für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Schwyz.
Aufnahme WMS
Bild Legende:

Aufnahmebedingungen Kanton Schwyz
Die Aufnahmebedingungen an die WMS Zug folgen den Aufnahmebedingungen des Kantons Schwyz an die Handelsmittelschule


Für den Übertritt aus der Sekundarschule in eine Wirtschafts- oder Handelsmittelschule muss das Aufnahmeverfahren für die Schulisch organisierte Grundbildung SOG (BM1; schulbegleitend) erfolgreich absolviert werden. Dazu ist das Bestehen der Aufnahmeprüfung SOG BM1 (schulbegleitend) notwendig.

Für die Anmeldung an der WMS Zug muss beachtet werden:

  • Anmeldeschluss 20. März
  • Abgabe des Anmeldeformular mit einem handschriftlichen Vermerk, dass sich die Schüler bzw. der Schüler zur Aufnahmeprüfung im Kanton Schwyz angemeldet hat
  • Sekundarschulzeugnisse beilegen
  • nach erhaltener Mitteilung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung muss die WMS Zug unverzüglich per Mail über das Ergebnis informiert werden und eine Kopie des Bescheids übersandt werden.

Für den Übertritt aus dem Gymnasium gilt:

Wer nach dem 9. Schuljahr (1. Jahr Kurzzeitgymnasium oder 3. Jahr Langzeitgymnasium) in die WMS wechseln möchte, kann prüfungsfrei übertreten, wenn im 1. Semesterzeugnis des 9. Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch eine Durchschnittsnote von 4.5 erzielt wurde und das Semester bestanden wurde.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Aufnahmeprüfung des Kantons Schwyz in die BM1 (SOG) erfolgreich zu absolvieren.

Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden auf Antrag vom Kanton Schwyz übernommen. Eine entsprechende Kostengutsprache muss nach bestandener Aufnahmeprüfung beantragt werden.

Anmeldeformular WMS Zug

Weitere Informationen

hidden placeholder

Aufnahme

Fusszeile