Navigieren auf Wirtschaftsmittelschule Zug WMS

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Abschlüsse

WSM - Abschlüsse
Abschlüsse
Bild Legende:


Nach ihrer Ausbildung erhalten die Absolventen/innen der WMS Zug einen doppelten Abschluss:

  • das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Kauffrau / Kaufmann Dienstleistung und Administration
  • die Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Wirtschaft

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Das EFZ als Kauffrau/Kaufmann ist ein Berufsabschluss in der Branche Dienstleitung und Administration. Der Abschluss ist gleichwertig zur dualen Ausbildung (KV-Lehre).
Mit dem EFZ ist der direkte Einstieg in die Berufswelt möglich. Die dazu notwendige Praxiserfahrung haben die ehemaligen Lernenden in diversen Praxiselementen während der Schulzeit und im Langzeitpraktikum (1 Jahr) erlangt.
Eine internationale Bescheinigung kann beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation beantragt werden.

Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Wirtschaft
Mit der Berufsmaturität ist der prüfungsfreie Eintritt in eine Fachhochschule gewährleistet. Fach- und soziale Kompetenzen wie auch Lern- und Arbeitstechniken, die die Studierfähigkeit ausmachen und welche die Fachhochschulen verlangen, bringen die Absolventen/innen der WMS Zug aus ihrer vierjährigen Ausbildung mit.
Im Ausland wird die schweizerische Berufsmaturität als Fachhochschulzugang grundsätzlich nicht anerkannt. Je nach Fachhochschule können die Aufnahmebedingungen und die Akzeptanz der schweizerischen Berufsmaturität jedoch sehr unterschiedlich sein. Wir empfehlen, sich direkt bei der entsprechenden Hochschule zu erkundigen, ob die Berufsmaturität anerkannt ist. Eventuell kann ein Hinweis auf die Informationsseite des sbfi hilfreich sein.
In der Schweiz steht mit der Berufsmaturität über eine Passarellen-Ausbildung oder über den Weg der Erwachsenenmaturität der Zugang zur Universität oder zur Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) offen.

Handelsdiplom (wird nicht mehr abgegeben)
Das Handelsdiplom ist kein Berufsabschluss per se, sondern galt bis zum Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes als "gleichwertiger Berufsabschluss", d.h. es wird von vielen Betrieben aufgrund der intensiven Ausbildung in Wirtschaft & Recht und in Rechnungswesen als Einstiegsqualifikation ins Berufsleben anerkannt. Das Handelsdiplom galt und gilt immer noch als Abschlusszeugnis einer Mittelschulausbildung. Im Unterschied zur Kaufmännischen Lehre mit EFZ war nur ein vierwöchiges Praktikum enthalten - das Handelsdiplom ist somit rechtlich nicht äquivalent zum EFZ. Daher kann auch keine Äquivalenzbescheinigung ausgestellt werden.
Für das Handelsdiplom gibt es keine internationale Bescheinigung.

Weitere Informationen

hidden placeholder

Porträt WMS

Fusszeile