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Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit einer Teilleistungsstörung oder einer Behinderung sollen dieselben Bildungschancen erhalten wie Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigung.

Schülerinnen und Schüler mit einer Teilleistungsstörung oder einer Behinderung sollen dieselben Bildungschancen erhalten wie Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigung. Die kantonalen Mittelschulen sind bestrebt, mittels Gewährung von technischen oder organisatorischen Massnahmen möglichst für alle Schülerinnen und Schüler gleiche Bildungsvoraussetzungen zu bieten.
Hier finden sich weitere Informationen, Merkblätter und Antragsformulare.

Weitere Informationen

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