30.11.2021, Medienmitteilung

Booster für das Zuger Haertefallprogramm

Erneute Verschärfungen in der Pandemiebekämpfung und die allgemeine Verunsicherung führten und führen dazu, dass einzelne Branchen mit massiven Umsatzrückgängen und existenziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Der Kanton Zug wird mit seinem Anteil an der Bundesratsreserve und eigenen Mitteln die grösste Not lindern.

Exakt vor einem Jahr lancierte der Kanton Zug das Zuger Härtefallprogramm, das am 31. Mai 2021 auslief. Darüber wurden rund 115 Millionen Franken an Unternehmen ausbezahlt. Der Regierungsrat hat jetzt beschlossen, den verbleibenden Zuger Anteil an der Bundesratsreserve von rund sechs Millionen Franken zur gezielten Unterstützung von weiterhin pandemiebedingt notleidenden Unternehmen einzusetzen. Der Kanton Zug wird selbst auch einen Beitrag einschiessen, der von den Gesuchen abhängig und daher noch nicht abschliessend bezifferbar ist.

Eingeschränkte Anspruchsgruppe

Aktuell sind besonders Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie/Hotel, Fitness/Sport und der Eventbranche betroffen, aber auch hier nicht alle im selben Umfang. Exemplarisch kann die Situation am Beispiel der Gastronomie veranschaulicht werden: Nachdem die behördliche Schliessung der Restaurants aufgehoben wurde, entfiel per 1. Juni 2021 auch der Anspruch auf weitere Härtefallzahlungen. Mit der Öffnung der Restaurants stiegen auch deren Kosten, während die Umsätze vielfach nicht mithalten konnten. Die jüngsten Verschärfungen der Massnahmen und die allgemeine Verunsicherung führen aktuell zu Absagen vieler Weihnachtsessen und lassen die Zahlen der traditionell umsatzstarken Jahresendmonate einbrechen. «Es ist brutal mitanzusehen, wie die Hoffnungen von Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitenden immer wieder enttäuscht werden. Umso bewundernswerter ist es, dass sie immer noch durchhalten. Wir dürfen sie jetzt nicht hängen lassen», betont Finanzdirektor Heinz Tännler nachdrücklich.

Einfacher Prozess

Die Finanzdirektion wird Unternehmen (Bereiche Gastronomie/Hotel, Fitness/Sport und Eventbranche) mit einem regulären Jahresumsatz unter 5 Millionen Franken – deren Anspruch im Härtefallprogramm bestätigt wurde – kontaktieren und einladen, bis zum 10. Januar 2022 ein Online-​Formular zur Deklaration ihrer aktuellen Situation einzureichen. Nach Prüfung der Angaben, wird schnellstmöglich entschieden, inwiefern ein weiterer Beitrag gewährt werden kann. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens Ende Januar 2022. Finanzdirektor Heinz Tännler stellt klar: «Im Rahmen des Möglichen wollen wir schnell und unbürokratisch helfen.»

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat und Finanzdirektor
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch