26.08.2020, Medienmitteilung

Coronavirus: Stützungsmassnahmen waren grosse Hilfe

Um die negativen Folgen der Corona-​Pandemie abfedern zu können, lancierte die Zuger Regierung breit umfassende Unterstützungsmassnahmen für die Bevölkerung und die Wirtschaft, subsidiär und ergänzend zu den Massnahmen des Bundes. Die Massnahmen waren den Betroffenen eine grosse Hilfe und konnten dazu beitragen, die Gefahr für die Liquidität der Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze abzuwenden. In Anbetracht der epidemiologischen Entwicklung hat sich der Zuger Regierungsrat dazu entschlossen, gewisse Stützungsmassnahmen auslaufen zu lassen oder aufzuheben.

Zur Bekämpfung des Coronavirus sah sich der Bundesrat im Frühling veranlasst, verschiedene einschneidende Massnahmen für die gesamte Schweiz zu beschliessen. Die verfügten Einschränkungen waren eine Gefahr für die Liquidität der Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Deshalb beschloss der Zuger Regierungsrat mehrere Stützungsmassnahmen, um die negativen finanziellen Auswirkungen des Coronavirus auf die Bevölkerung und das einheimische Kleingewerbe abzufedern. Gewisse Unterstützungsmassnahmen wurden bereits per Ende Juni 2020 aufgehoben.

Stützungs-​, Lotterie-​ und Sportfonds: Gesuche bis 9. Oktober 2020 möglich

Rückblickend waren die Stützungsmassnahmen für einen Teil der Betroffenen der Pandemie eine grosse Hilfe. Gerade der Stützungsfonds sicherte vielen Zuger Kleinunternehmen die Liquidität über den Lockdown hinaus. «Nach den vom Bundesrat angeordneten Lockerungen scheinen sich die Bevölkerung und die Wirtschaft im Kanton Zug mit der neuen Situation arrangiert zu haben», zeigt sich Finanzdirektor Heinz Tännler erleichtert und ergänzt: «Die Gesuchseingänge waren in letzter Zeit stark rückgängig». Der Regierungsrat wird deshalb den Stützungsfonds nicht über das offizielle Enddatum hinaus betreiben. Damit können Gesuche für den Stützungsfonds noch bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Das gleiche Enddatum besteht für Gesuche des Lotterie-​ und des Sportfonds. Sollte es die Corona-​Pandemie notwendig machen, werden diese Stützungsmassnahmen allenfalls wieder in Betrieb genommen.

Kreditausfall-​ und Bürgschaftsgarantie

Um die Liquiditätsversorgung für Unternehmen und Selbstständigerwerbende sicherzustellen, stellte der Kanton Zug ausserdem eine Kreditausfallgarantie von 85 Millionen Franken zur Verfügung. Bis heute ist kein Gesuch für eine Kreditausfallgarantie eingegangen. Dies zeigt, dass der überwiegende Teil der Zuger Unternehmen und Selbstständigerwerbenden auch ohne die staatliche Kreditausfallgarantie wirtschaften kann. Der Regierungsrat hat sich deshalb dazu entschlossen, die entsprechende Verordnung zur Kreditausfallgarantie per 30. September 2020 aufzuheben. Ebenfalls beendet wird das Bundesprogramm zur Unterstützung der Startups, wofür sich der Kanton Zug mit fünf Millionen und der Bund mit 10 Millionen Franken verbürgt haben. «Für diese Stützungsmassnahme haben wir sehr viele Bewerbungen erhalten und werden voraussichtlich die gesamte Bürgschaftssumme von 15 Millionen Franken den Startups zur Verfügung stellen können. Damit konnten wir aussichtsreiche Startup-​Unternehmen mit verbürgten Darlehen versorgen und so bei diesen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten abwenden», hält Finanzdirektor Heinz Tännler fest.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

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