06.06.2019, Medienmitteilung

Die Anstellungsbedingungen des Kantons Zug werden überarbeitet

Der Regierungsrat sieht Handlungsbedarf bei den Anstellungsbedingungen der kantonalen Mitarbeitenden. Nun werden dazu verschiedene Lösungsansätze ausgearbeitet, wozu der Regierungsrat das Projekt «Anstellungsbedingungen» gestartet hat. Ziel dieses Projektes ist es, dass der Kanton Zug ein konkurrenzfähiger Arbeitgeber bleibt und moderne Anstellungsbedingungen bieten kann. Es ist kein Sparziel mit dem Projekt verbunden.

Im Rahmen einer Motionsbeantwortung analysierte der Regierungsrat das Gehaltssystem und die weiteren Anstellungsbedingungen des Kantons Zug. Dabei wurden bestimmte Handlungsfelder definiert, die es nun umzusetzen gilt. Das Projekt wird in erster Linie die kantonalen Verwaltungsmitarbeitenden und die kantonalen Lehrpersonen betreffen.

Modernisierung des Lohnsystems steht im Vordergrund

Mit dem Projekt «Anstellungsbedingungen» soll einerseits die Arbeitsmarktattraktivität erhalten bleiben. Andererseits ist es aber auch notwendig, das veraltete Lohnsystem zu modernisieren. Hierzu gehören nicht nur eine Anpassung der Funktionsbezeichnungen und eine flexiblere Ausgestaltung der Gehaltsentwicklungen. Auch ein Ersatz der Treue-​ und Erfahrungszulage (TREZ) durch ein neues System, welches Komponenten wie nutzbare Erfahrung, Zusatzqualifikationen und Leistung stärker gewichtet, muss geprüft werden. «Wir wollen moderne und attraktive Anstellungsbedingungen für die kantonalen Mitarbeitenden schaffen», hält Finanzdirektor Heinz Tännler fest. «Wir werden den Fächer im Rahmen des Projekts aufmachen und auch Themen wie die Fort- und Weiterbildung ins Auge fassen.»

Voraussichtliches Inkrafttreten bis 2024

Die jetzt begonnene Konzeptphase dauert voraussichtlich bis Ende Mai 2020. «Anschliessend folgt die Vernehmlassung bei den betroffenen Stellen, damit wir wissen, ob unsere Vorschläge bei den Betroffenen auch auf Akzeptanz stossen», sagt Finanzdirektor Heinz Tännler. Der politische Entscheidungsprozess beginnt gemäss Planung im Januar 2021 im Regierungsrat und endet im Dezember 2023 im Kantonsrat, so dass die neuen rechtlichen Grundlagen bzw. die neuen Anstellungsbedingungen spätestens bis zum 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden können.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch