22.01.2021, Medienmitteilung

Erste Härtefallbeiträge in Zug ausbezahlt

Am Freitag zahlte der Kanton Zug im Rahmen des Härtefallprogramms erste Soforthilfebeiträge im Umfang von 175'700 Franken aus. Gesamthaft wurden bisher 3,2 Millionen Franken gesprochen. Nebst Darlehen von 1,4 Millionen Franken umfasst dieser Betrag auch 1,8 Millionen Franken nichtrückzahlbare Einmalbeiträge.

Die veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere die erneute Schliessung von verschiedenen Betrieben durch den Bund, erforderten Anpassungen am Härtefallprogramm. Mittlerweile konnte der Kanton Zug die Ablauf-​ und Entscheidungsprozesse klären und ist bereit für die Auszahlungen.

Verzögerungen und Vorteile

Seit dem Start mit den Arbeiten zum kantonalen Härtefallprogramm verschärfte der Bund laufend die Einschränkungen für die Bevölkerung und die Betriebe, was die Situation der Unternehmen mehr und mehr verschlechterte. Parallel dazu stellte er den Kantonen aber auch mehr Geld zur Verfügung, um ihre Härtefallprogramme zu unterstützen und reduzierte die Auflagen. Das führte zwar zu Verzögerungen bei den ersten Auszahlungen, hatte aber auch zur Folge, dass die Vergaberichtlinien grosszügiger ausgestaltet werden konnten. «Wir können heute mehr nichtrückzahlbare Beiträge auszahlen als ursprünglich geplant», äussert sich Finanzdirektor Heinz Tännler erleichtert und betont: «Wichtig ist, dass wir den in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen schnell und substanziell helfen können.»

Antragseingänge nehmen zu

Solange die Situation ungewiss war, gingen die Anträge spärlich ein. Seit einigen Tagen kommt aber Bewegung in die Sache. 60 bis 70 Gesuche sind bis Mitte Woche eingegangen. In 22 Fällen konnten Beiträge gesprochen werden, 13 Anträge mussten abschlägig beantwortet werden. Der Rest wurde an die Gesuchstellenden zurückgewiesen, um fehlende Unterlagen nachzureichen oder ist aktuell in Bearbeitung. Die Beiträge können grundsätzlich als rückzahlbare Darlehen, als nichtrückzahlbare Einmalbeiträge (A-​fonds-perdu-Beiträge) oder als Kombination von beiden gewährt werden. Mit 1,8 Millionen Franken, die bereits gesprochen wurden, überwiegen die A-​fonds-perdu-Beiträge. Das Darlehensvolumen beläuft sich auf 1,4 Millionen Franken. Da der Kantonsratsbeschluss, der die gesetzliche Grundlage für die Zahlungen bildet, erst am 22. Februar 2021 in Kraft tritt, erfolgen die ersten Zahlungen erst am 23. Februar 2021. Um die ärgsten Liquiditätsengpässe zu überbrücken, werden dem Lotteriefonds 1,5 Millionen Franken für Soforthilfen entnommen, die wieder zurückgeführt werden, wenn der Kantonsratsbeschluss in Kraft tritt. Von diesem Betrag wurden 175'700 Franken mit Valuta vom 22. Januar 2021 ausbezahlt.

Grosse Anstrengungen von Regierung und Verwaltung

Das Härtefallprogramm musste aus dem Nichts aufgebaut werden, wobei von den Erfahrungen mit dem Stützungsfonds profitiert werden konnte. Mit diesem hatte der Kanton Zug in der ersten Welle Pionierarbeit geleistet. Aufgrund der umfangreicheren Instrumente und der erforderlichen Abstimmung mit dem Bund war der Aufbau des Härtefallprogramms noch deutlich anspruchsvoller als jener des Stützungsfonds. Er erfolgte durch die Finanzdirektion in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschaftsdirektion. «Der Zuger Regierungsrat und die Verwaltung haben hier in kurzer Zeit Grosses geleistet. Ich bin stolz auf unsere Mitarbeitenden und das Erreichte», betont Regierungsrat Heinz Tännler.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch