26.08.2019, Medienmitteilung

Finanzausgleich 2020: Niveau von 2019 wird gehalten

Mit 329 Millionen Franken wird der Kanton Zug 2020 etwa gleich viel in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) einzahlen wie 2019. Die Pro-​Kopf-Belastung von 2685 Franken ist immer noch exorbitant. Die von den Kantonen angestossene Reform der Berechnung wirkt sich dämpfend auf die künftigen Zuger Zahlungen aus.

Der Bund brachte den Kantonen die Berechnungsgrundlagen für die NFA-​Beiträge 2020 zur Kenntnis. Diese beruhen auf dem Dreijahresdurchschnitt der Bemessungsjahre 2014, 2015 und 2016.

Grosser Zuger Beitrag zum Wohlstand der Schweiz

Der Kanton Zug trägt 2020 stattliche 329 Millionen Franken zum NFA bei. Das entspricht etwa dem Vorjahresniveau. Für alle Zugerinnen und Zuger macht dies pro Kopf 2685 Franken aus. Das ist der höchste Betrag aller Kantone. Er liegt rund 90 Prozent über jenem des zweitplatzierten Geberkantons. Damit leistet der Kanton Zug einen seit der Einführung des NFA stetig steigenden substanziellen Beitrag zugunsten der anderen Kantone – nebst den Arbeitsplätzen, mit denen er die Wirtschaftskraft der umliegenden Kantone stärkt.

Mehr Fairness mit dem Kompromiss der Kantone

Die jährlichen NFA-​Zahlungen stellen für Zug eine grosse Belastung dar. Deshalb ist es sehr zu begrüssen, dass auf Bundesebene dieses Missverhältnis und die Notwendigkeit für eine Reform des geltenden Bundesgesetzes über den Finanz-​ und Lastenausgleich (FiLaG) erkannt wurden. Der vom Bundesparlament angenommene Kompromissvorschlag der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sorgt für mehr Fairness im Finanzausgleich, ohne dabei sämtliche Fehler auszuräumen. Immerhin wird die bisher stetig steigende Entwicklung der Zuger Zahlungen gedämpft. Dieser von den Kantonen grossmehrheitlich unterstützte Kompromiss ist eine wichtige Stütze für den nationalen Zusammenhalt.

Kontakt

Heinz , Tel. Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

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