20.11.2020, Medienmitteilung

Kanton Zug erhöht finanzielle Unterstützung für Härtefalle

Kanton Zug erhöht finanzielle Unterstützung für Härtefalle Der Regierungsrat des Kantons Zug zeigt sich erfreut darüber, dass der Bund Härtefälle der Corona-​Pandemie stärker unterstützen will. Statt der vorgesehenen 400 Millionen Franken sollen Bund und Kantone nun bis zu 1 Milliarde Franken zur Abfederung von Härtefällen gemeinsam zur Verfügung stellen. Eine Teilnahme des Kantons Zug am Bundesprogramm will der Regierungsrat nun intensivieren und beantragt dem Kantonsrat statt der vorgesehenen 44 Millionen Franken nun einen Rahmenkredit von maximal 66,1 Millionen Franken. Diese Gelder stehen für die Gewährung von Darlehen und die Ausrichtung von nicht rückzahlbaren Beiträgen (à-​fonds-perdu) für diejenigen Zuger Unternehmen zur Verfügung, die von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus besonders betroffen sind (Härtefälle).

Vor kurzem hat der Regierungsrat eine Teilnahme am Härtefallprogramm des Bundes beschlossen, um diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus besonders betroffen sind (Härtefälle), kurzfristig in die Krise geraten sind und mittelfristig ohne das Coronavirus gute Überlebenschancen gehabt hätten. Hierfür hat er dem Kantonsrat einen Rahmenkredit von insgesamt 44 Millionen Franken beantragt für die Gewährung von Darlehen und die Ausrichtung von nicht rückzahlbaren Beiträgen (à-​fonds-perdu).

Anpassungen des Härtefallprogramms des Bundes

Am 18. November 2020 hat der Bundesrat nun beschlossen, für Härtefalle im Vergleich zum Ursprungsvorschlag mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Von diesem Kredit soll der Bund zudem zur Entlastung der Kantone einen grösseren Anteil übernehmen. Die Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen soll von bisher 400 Millionen Franken auf 1 Milliarde Franken erhöht werden. Dabei ist vorgesehen, dass der Anteil des Bundes an diesen Kosten bis 400 Millionen Franken 50 Prozent (d.h. 200 Millionen Franken) und danach 80 Prozent (480 Millionen Franken) beträgt. Damit übernimmt der Bund rund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der anfallenden Kosten. Die Details werden in einer Bundesverordnung geregelt, die voraussichtlich auf den 1. Dezember 2020 in Kraft treten wird. «Wir werden erst zu diesem Zeitpunkt die konkreten Regelungen auf Bundesebene kennen und gestützt darauf die Umsetzung auf kantonaler Ebene in einer Verordnung regeln. Um schnellstmögliche Unterstützung bieten zu können, wird die Verordnung allenfalls sogar rückwirkend per 1. Dezember 2020 in Kraft gesetzt», sagt Finanzdirektor Heinz Tännler. Gleichzeitig hat der Regierungsrat beim Kantonsrat einen Rahmenkredit von maximal 66,1 Millionen Franken (statt der bisher vorgesehenen 44 Millionen Franken) für die Gewährung von Darlehen und die Ausrichtung von nicht rückzahlbaren Beiträgen (à-​fonds-perdu) beantragt.

Neu zwei Tranchen mit geändertem Aufteilungsschlüssel

Die Grundpfeiler des Härtefallprogramms sollten nach Auffassung des Bundesrats im Interesse einer raschen Umsetzung nicht geändert werden. Hierzu gehört die Entscheidungsfreiheit der Kantone, wie sie ihre Härtefallregelungen ausgestalten, sowie die grundsätzliche Federführung der Kantone. Aus demselben Grund wird auch die erste Auszahlungstranche bis 400 Millionen Franken, wie ursprünglich vorgesehen, hälftig zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt. «Hinzu kommt nun eine zweite Tranche von 600 Millionen Franken, die zu 80 Prozent vom Bund und zu 20 Prozent von den Kantonen finanziert werden soll. Dies ergibt im Falle einer Auszahlung der ganzen Milliarde einen Schlüssel von 68 Prozent zulasten des Bundes und 32 Prozent zulasten der Kantone», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler. Sollten die Gesamtausgaben über 1 Milliarde Franken steigen, so müssten sich die Kantone für den darüberhinausgehenden Teil wieder hälftig beteiligen.

Kanton Zug hat von Bund intensivere Unterstützung gefordert

Die Teilnahme am Härtefallprogramm des Bundes ist für die Kantone freiwillig, zumal der Bund lediglich auf Antrag der Kantone eine Unterstützung ausrichtet. Gestützt auf diese Grundlage hat der Bundesrat Anfang November 2020 eine Vernehmlassung zur Ausführungsverordnung durchgeführt. Diese Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Grundsatz der Regelung von einer grossen Mehrheit der Kantone unterstützt wird. «Der Kanton Zug hat sich im Vernehmlassungsverfahren für eine Erhöhung der Unterstützungsleistungen des Bundes ausgesprochen, da ein erhöhtes Kreditausfallrisiko vollumfänglich zulasten der Kantone gehen würde. Umso erfreulicher ist nun, dass diesem Anliegen Rechnung getragen wurde», hält Finanzdirektor Heinz Tännler fest. Gestützt auf die Vernehmlassungsantworten entschied sich der Bundesrat nämlich dazu, dass Bund und Kantone gemeinsam statt der vorgesehenen 400 Millionen Franken nun bis zu 1 Milliarde Franken zur Abfederung von Härtefällen zur Verfügung stellen sollen.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch