04.04.2019, Medienmitteilung

Geschäftsbericht 2018 des Kantons Zug

Die Jahresrechnung 2018 des Kantons schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 149,2 Millionen Franken ab und damit 147,6 Millionen Franken besser als budgetiert. Während die budgetierten Aufwände um 20,6 Millionen Franken unterschritten werden konnten, übertrafen die Erträge das Budget insgesamt um 127 Millionen Franken. Insbesondere bei den Kantons-​ und Bundessteuern sind unerwartet hohe Erträge angefallen. Dies ist im Wesentlichen auf die verbesserte Wirtschaftslage und auf das überdurchschnittliche Bevölkerungswachstum zurückzuführen.

Unter anderem führten die höheren Dividenden der Zuger Kantonalbank und die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank zu Mehrerträgen gegenüber dem Budget.

Hohe Steuererträge nicht absehbar

Neu zugezogene Einwohnerinnen und Einwohner mit teilweise sehr hohem Steuersubstrat hatten entsprechend hohe Fiskalerträge bei den natürlichen Personen zur Folge. Auch trugen nicht erwartete und deshalb auch nicht budgetierbare Einmaleffekte bei den juristischen Personen zur positiven Abweichung bei. Mehrere grosse, international tätige Unternehmen wiesen höhere Gewinne aus als im Vorjahr. Zudem führten diverse Einmaleffekte bei Steuerpflichtigen, wie zum Beispiel Liegenschaftsverkäufe oder Nachbesteuerungen, zu unerwartet hohen Erträgen.

Sehr gute Kostendisziplin bei den Aufwänden

Beim Gesamtaufwand wurde das Budget um 20,6 Millionen Franken oder 1,4 Prozent unterschritten. Hauptgründe dafür waren tiefere Abschreibungen auf Investitionen, deutlich geringerer Personalaufwand durch nicht besetzte Stellen und eine sehr gute Kostendisziplin beim Sachaufwand. Dies belegt, dass die Auswirkungen der Sparprogramme nachhaltig sind.

Finanzen 2019 an Verbesserungen angepasst

Die revidierten Gesetze des Projekts «Finanzen 2019» werden Anfang 2020 in Kraft treten. Mit 360 Massnahmen und einem Entlastungsvolumen von 52 Millionen Franken wird das Ziel, das strukturelle Defizit nachhaltig zu beseitigen, erreicht. Als Folge der besseren finanziellen Aussichten konnte gegenüber der ursprünglichen Planung auf Massnahmen sowohl aufwandseitig (u. a. Altersentlastung bei kantonalen Lehrpersonen oder Familienzulagensätze bei Nichterwerbstätigen) als auch auf der Ertragsseite (u. a. die befristete Anpassung des gesetzlichen Steuerfusses) verzichtet werden.

Nicht alle budgetierten Investitionsprojekte konnten ausgeführt werden

Die Nettoinvestitionen betragen 95,2 Millionen Franken und liegen somit einen Viertel oder rund 32 Millionen Franken unter dem Budget. Grossprojekte wie die Tangente Zug/Baar, die Kantonsschule Menzingen oder der Erweiterungsbau im Gewerblich-​Industriellen Bildungszentrum decken einen wesentlichen Teil der Investitionen ab. Der Selbstfinanzierungsgrad von 193,4 Prozent bedeutet, dass alle Investitionen mit den im Geschäftsjahr erwirtschafteten Mitteln finanziert werden konnten.

Umsichtige Finanzpolitik weiterhin ein Muss

Das gute Ergebnis könnte den Eindruck erwecken, dass die Sanierungsanstrengungen gar nicht nötig gewesen wären. Da mit den steuerlichen Einmaleffekten und der Reserveauflösung, welche nur buchhalterisch wirkt und keinen Geldzufluss generiert, ein wesentlicher Teil des Ertrags nicht nachhaltig ist, war die Eliminierung des strukturellen Defizits wichtig. Hinzu kommt, dass das Finanzhaushaltgesetz explizit Sparsamkeit und Wirksamkeit vorschreibt. Entsprechend sind Leistungen auf ihre Notwendigkeit und effiziente Erbringung zu prüfen. Der Regierungsrat erwartet aus heutiger Sicht für das Jahr 2019 zwar ebenfalls einen besseren Abschluss als budgetiert. Allerdings lassen die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO publizierten Konjunkturtendenzen eine Eintrübung der Wirtschaft für die Jahre 2019 und 2020 erwarten. Deshalb ist für den Regierungsrat eine umsichtige Finanzpolitik weiterhin ein Muss.

Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung werden erhöht

Die Stabilisierung der finanziellen Situation erlaubt es, bei der Prämienverbilligung ein deutliches Zeichen zugunsten des Mittelstands zu setzen. Der Regierungsrat erhöht nächstes Jahr die Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung um 10 000 Franken und stellt dafür im Budget 2020 einen um fünf Millionen Franken höheren Kantonsbeitrag ein. So bekommen 3000 Personen höhere Beiträge und voraussichtlich 3000 weitere Personen erhalten einen Anspruch auf Prämienverbilligung.

Übersicht über die Erfolgsrechnung

Übersicht über die Erfolgsrechnung

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch