23.06.2022, Medienmitteilung

OECD-Mindeststeuer: Richtige Stossrichtung des Bundes

Der Kanton Zug unterstützt die bundesrätliche Botschaft zur Umsetzung der OECD-​Mindeststeuer. Dass primär die Kantone in der Verantwortung stehen, vor Ort die durch die Steuererhöhung entstehenden Standortnachteile zu kompensieren, ist folgerichtig. Gleichwohl sind auch Massnahmen zu prüfen, die national die Standortattraktivität fördern. Der Kanton Zug hat bereits mit der Evaluierung von Massnahmen begonnen und wird diese Arbeit zielgerichtet fortsetzen.

Eine zeitgerechte, erfolgreiche Umsetzung der OECD-​Mindeststeuer ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz von essenzieller Bedeutung. Ein Scheitern können wir uns nicht leisten. Nur vordergründig beschränkt sich die Herausforderung auf Kantone, deren Steuersatz unter 15 Prozent liegt. Würde eine verpasste oder verpatzte Umsetzung dazu führen, dass Steuersubstrat aus diesen Kantonen abwandert, dürfte die Verlagerung ins Ausland erfolgen und damit das gesamte Ressourcenpotenzial und somit auch die zu verteilenden NFA-​Gelder substanziell reduzieren. Damit würden auch die NFA-​Nehmerkantone zu Verlierern.

Kantone stehen in der Verantwortung

«Steuertechnisch und auch aus föderalistischen Überlegungen ist die Stossrichtung des Bundes richtig», hält Finanzdirektor Heinz Tännler fest und erläutert: «Danach veranlagen und erheben die Standortkantone die Zusatzsteuer und setzen die Erträge für Standortförderungsmassnahmen ein, um den internationalen Wettbewerbsnachteil der höheren Steuern zumindest teilweise zu kompensieren.» Dadurch sollen Abwanderungen und Verlagerungen von Steuersubstrat aus der Schweiz vermieden oder zumindest minimiert werden.

Auch nationale Attraktivität stärken

Bei der Kompensation der Wettbewerbsnachteile soll die Standortförderung grossräumiger, das heisst national, betrachtet werden. Gefragt sind deshalb nebst den Massnahmen, die von den direkt betroffenen Kantonen vor Ort umgesetzt werden, auch solche, die die Schweiz als Ganzes attraktiver machen, sie in den Bereichen Innovation, Bildung und/oder Demografie stärken. Investitionen in Forschung und Entwicklung im MINT-​Bereich und in der blauen Ökologie sowie in die Ausbildung von Fachkräften in diesen Bereichen stellen beispielsweise einen solchen Mehrwert dar. Die entsprechenden Institutionen sind auch in Kantonen angesiedelt, die nicht direkt von den Zusatzsteuererträgen profitieren. Im Weiteren profitieren auch fähige Köpfe aus Randregionen von einer guten Ausbildung an einem zentralen Standort. Durch die erhöhte Verfügbarkeit von Fachkräften und hochqualifiziertem Know-​how profitieren schliesslich die wertschöpfenden Unternehmen und erhalten so einen «Return on Investment» auf die entrichteten Zusatzsteuern. Entsprechend ist es folgerichtig, einen Teil der Zusatzerträge über den Bund in nationale Standortfördermassnahmen zu investieren. Eine Zweckentfremdung mit Umverteilungscharakter ist allerdings zu vermeiden.

Zug hat Herausforderung angenommen

Die Botschaft des Bundesrats trägt den Risiken der OECD-​Mindeststeuer für die Wohlfahrt der Schweiz Rechnung und berücksichtigt die kantonal unterschiedlichen Voraussetzungen durch einen föderalistisch geprägten Lösungsansatz. Finanzdirektor Heinz Tännler nimmt den Ball auf: «Nun sind die Kantone gefordert, in Abstimmung untereinander und mit dem Bund dafür zu sorgen, dass die attraktiven wertschöpfenden Unternehmen dem Standort Schweiz die Treue halten.» Der Kanton Zug ist bereits daran, geeignete Massnahmen zu evaluieren. Er bezieht dabei auch die Wirtschaftsverbände und -​vertreter mit ein. Ein Scheitern ist keine Option und würde dem ganzen Land grossen wirtschaftlichen Schaden zufügen.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch