22.10.2022, Medienmitteilung

Teuerungsausgleich für das Staatspersonal

Der Regierungsrat hat mittels Zirkularbeschluss vom 20. Oktober 2022 beschlossen, die Teuerungszulage auf Löhne und Entschädigungen per 2023 auf der Grundlage des Landesindex der Konsumentenpreis (LIK) zu erhöhen.

Nachdem die Teuerung im laufenden Jahr bei 102,6 Punkten (Stand September 2022) steht, liegen die aktuellen Löhne mit einem Indexstand von 100,4 Punkten (Dezember 2010 = 100) erstmals seit 2009 darunter. Dies ergibt auf der aktuellen Basis von 100,4 Punkten eine Erhöhung der Teuerungszulage um 2,19 Prozent auf die Vorjahresgehälter.

Dieser Beschluss tritt vorbehältlich der Genehmigung des Budgets 2023 durch den Kantonsrat in Kraft.

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Heinz Tännler

Finanzdirektor
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