25.02.2021, Medienmitteilung

Verlängerter Teil-​Lockdown führt zu weiteren Härtefallbeiträgen

Die vom Bundesrat am Mittwoch beschlossene Verlängerung der Schliessung gewisser Branchen führt im Kanton Zug zur Ausrichtung weiterer Härtefallzahlungen. Die bereits bewilligten Gesuche des Zuger Härtefallprogramms werden nun nochmals im Hinblick auf eine Erhöhung geprüft. Bei gegebenen Voraussetzungen werden zusätzliche Auszahlungen für den Monat März gesprochen. Die betroffenen Unternehmen müssen hierfür nicht nochmals ein Gesuch einreichen.

In den letzten Tagen konnten die ersten Tranchen der Unterstützungsleistungen für Zuger Härtefälle ausbezahlt werden. Die bisherigen Härtefallbeiträge wurden vor dem Hintergrund eines zweimonatigen Teil-​Lockdowns im Jahr 2021 gewährt. Die vom Bundesrat gestern Mittwoch beschlossene Verlängerung der Schliessung gewisser Branchen führt im Kanton Zug zur Ausrichtung von weiteren Härtefallzahlungen.

Automatische Neubeurteilung

Bisher hat der Kanton Zug Härtefallbeiträge von über 18 Millionen Franken gesprochen. Viele der unterstützten Unternehmen können den gewohnten Betrieb indessen nicht – wie bisher angenommen – Anfang März wieder aufnehmen. Insbesondere Restaurationsbetriebe bleiben gemäss Entscheid des Bundesrats bis mindestens 22. März 2021 geschlossen. Damit diese Unternehmen nicht nochmals ein Härtefallgesuch einreichen müssen, werden deren Anspruchsvoraussetzungen für eine Beitragserhöhung überprüft. Finanzdirektor Heinz Tännler erklärt: «Wer in den letzten Wochen bereits Härtefallunterstützung erhalten hat und den Betrieb weiterhin geschlossen halten muss, dürfte die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Da wir in dieser emotional und finanziell schwierigen Zeit unbürokratische Hilfe gewähren möchten, sollen die betroffenen Unternehmen nicht nochmals das ganze formelle Prozedere der Gesuchseinreichung durchlaufen müssen.» Er ergänzt: «Sollte der Bundesrat die Einschränkungen nochmals verlängern, werden wir nach dem gleichen Raster weitere Beitragserhöhungen gewähren.»

Standardisierter Ansatz für Auszahlungen

Nicht nur der Erhalt der Gelder soll möglichst einfach und fair ausgestaltet werden, sondern auch die erneute Prüfung der Gesuche und die Festlegung der Auszahlungshöhe. «Die Erhöhung der Beiträge erfolgt in Abhängigkeit von der Verlängerungsdauer und aufgrund eines standardisierten Ansatzes in Form ausschliesslicher à-​fonds-perdu-Beiträge», sagt Finanzdirektor Heinz Tännler und fügt hinzu: «Wer die Voraussetzungen des Härtefalls erfüllt, bisher aber noch kein Gesuch gestellt hat, kann dies noch bis zum 30. April 2021 machen.»

Das Antragsformular für einen Härtefallbeitrag kann auf www.zg.ch/haertefallprogramm heruntergeladen werden. Dort finden sich auch die Kontaktdaten der Anlaufstelle für Fragen und die neuesten Informationen zum Härtefallprogramm. Diese werden bei Veränderungen laufend aktualisiert.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 79 223 81 66 heinz.taennler@zg.ch