27.08.2021, Medienmitteilung

Zuger Finanzdirektion verwahrt sich gegen Pauschalisierungen des SECO

Der heutigen Medienberichterstattung kann entnommen werden, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) externe Wirtschaftsprüfer einsetzt, um zu prüfen, ob bei der Auszahlung von Härtefallgeldern durch die Kantone alles mit rechten Dingen zugehe. Unterschwellig steht der Verdacht im Raum, die Kantone würden die Auszahlungen nicht seriös genug prüfen. Die Finanzdirektion des Kantons Zug verwahrt sich gegen solche haltlosen Unterstellungen.

In Zeitungen des CH Media-​Verbunds (z. B. Zuger Zeitung) wurde am 27. August 2021 ein Artikel mit dem Titel Jetzt kommt die «Dividendenpolizei» publiziert. Aussagen wie: «Der Bund engagiert nun jedoch Wirtschaftsprüfer, um […] den abwickelnden Kantonen auf die Finger zu schauen», «So sollen die Wirtschaftsprüfer explizit «mögliche Mängel in der Aufgabenerfüllung der Kantone aufdecken», «Ebenso erwähnt das Seco in seinen Papieren das Risiko, «dass die Kantone nicht ausreichend Ressourcen in die Prüfung, Bewirtschaftung und Missbrauchsbekämpfung investieren». Ihre Dispositive seien unterschiedlich gut ausgestattet, stellt das Seco nämlich fest.» und «Auch aufgrund ihrer ersten Erfahrungen weiss der Bund so genau, wo es in den Kantonen noch hapert.» suggerieren, dass die Kantone unsorgfältig arbeiten würden. Die Finanzdirektion des Kantons Zug kann diese pauschalen Unterstellungen so nicht stehenlassen.

Schnelle Hilfe wichtiger als Bürokratie

Im Herbst 2020 setzte Bundesrat Ueli Maurer die Messlatte hoch: Die Kantone sollten ab 1. Dezember 2020 die Einreichung von Anträgen für Härtefallbeiträge ermöglichen. Die Herausforderung war gross, aber der Kanton Zug schaffte es pünktlich als einer der ersten. In der Folge wurde seitens des Bundes der Lockdown mehrfach verlängert und auch die Bedingungen wurden verschiedentlich angepasst, was von den Kantonen jeweils nachvollzogen werden musste. Teilweise mussten aufgrund der veränderten Voraussetzungen Gesuche nachträglich neu beurteilt werden. Finanzdirektor Heinz Tännler betont denn auch: «Dem Kanton Zug war es trotz beschränkter personeller Ressourcen von Beginn weg wichtig, den notleidenden Unternehmen schnellstmöglich finanzielle Hilfe zu leisten, um unnötige Konkurse zu vermeiden. Dabei wurde die nichtzeitkritische bürokratische Aufarbeitung in Form umfangreicher Reportings zweitrangig behandelt und auf später terminiert.» Gleichwohl wurden die Gesuche von Wirtschaftsprüfern und Treuhandexperten seriös geprüft und in einer zentralen Datenbank festgehalten. In der heissen Phase der Prüfung und Auszahlung forderte das Seco von den Kantonen, eine umfangreiche zentrale Datenbank zu befüllen. Den Hinweis, dass die Ressourcen derzeit für die zügige Gesuchsabwicklung benötigt würden und das Reporting später aber vor der Rechnungsstellung an den Bund erstellt würde, quittierte das Seco mit der Drohung, die Zahlungen an säumige Kantone zu kürzen oder zu streichen. Die Finanzdirektion beugte sich dem Druck und übertrug ihre Daten in die Datenbank im Wissen darum, dass viele Fälle noch in Bearbeitung waren und der Datenbestand somit nicht korrekt sein konnte.

Revision zur Unzeit

Wie schon beim Reporting zeigte das Seco dann auch bei der Revision keinerlei Verständnis für die Prozessabläufe und Dringlichkeiten in den Kantonen. Die mandatierten Revisoren zogen Stichproben und verlangten die Unterlagen zu einem Zeitpunkt, als die Datenbanken noch nicht bereinigt waren. Der Vorschlag der Finanzdirektion des Kantons Zug, zuerst die Fälle abzuschliessen, dann die Datenbanken zu bereinigen, auf dieser Basis die Revision durchzuführen und schliesslich dem Bund Rechnung zu stellen, wurde abgeschmettert. Das wird zwangsläufig zu Diskrepanzen und zusätzlichen Nachbearbeitungen führen, die es nicht gäbe, würde man die Arbeiten zuerst ordentlich abschliessen und dann revidieren. Die Konsequenz wird sein, dass aufgrund einer Revision von unvollständigen Daten vermeintliche Fehler rapportiert werden. Finanzdirektor Heinz Tännler hält fest: «Bisher hat der Kanton Zug rund 115 Millionen Franken ausbezahlt und vom Bund noch keinen Rappen eingefordert. Dennoch werden wir vom Seco laufend bedrängt und jetzt noch öffentlich einem Generalverdacht ausgesetzt.» Er fügt an: «Dabei ist der Leistungsausweis des Seco im Härtefallthema ziemlich überschaubar. Im direkten Vergleich klappt die Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement wesentlich besser und viel unbürokratischer.»Heinz

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Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

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