17.02.2021, Medienmitteilung

Zuger Härtefallprogramm: Automatische Neubeurteilung

Der Kanton Zug hat sich in den letzten Wochen für die Zahlung von Härtefallbeiträgen von über 15 Millionen Franken an Zuger Unternehmen verpflichtet. Bei einer Verlängerung der Einschränkungen durch den Bund könnten sich diese Härtefallbeiträge allerdings als zu tief erweisen. In diesem Fall wird es zu einer automatischen Neubeurteilung der bereits bewilligten Gesuche und zusätzlichen Auszahlungen kommen, ohne dass die betroffenen Unternehmen nochmals ein Gesuch einreichen müssen.

Bisher hat sich der Kanton Zug zur Zahlung von Härtefallbeiträgen von über 15 Millionen Franken verpflichtet. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist werden die ersten Tranchen dieser Unterstützungsleistungen voraussichtlich nächste Woche ausbezahlt. Damit werden die finanziellen Folgen des Coronavirus bereits für mehr als 200 Zuger Unternehmen abgeschwächt. Über die E-​Mailadresse haertefallprogramm@zg.ch gingen bisher gegen 1000 E-​Mails ein, wobei der Eingang neuer Gesuche innerhalb der letzten Tage massiv gestiegen ist und sich aktuell auf hohem Niveau bewegt.

Automatische Neubeurteilung bei Verlängerung der Massnahmen

Die Entwicklung der vom Bund verordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bleibt unberechenbar. «Wir haben die bisherigen Härtefallbeiträge vor dem Hintergrund eines zweimonatigen Teil-​Lockdowns gewährt», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler und fügt an: «Sollte dieser Zustand länger als bis Ende Februar 2021 dauern, müssen wir uns den bereits bewilligten Gesuchen nochmals annehmen.» Das heisst konkret, dass die gutgeheissenen Gesuche automatisch nochmals auf die angepassten oder neuen Anspruchsvoraussetzungen überprüft werden. Somit werden die Beiträge, in Abhängigkeit von der Verlängerungsdauer und aufgrund eines standardisierten Ansatzes, entsprechend erhöht. Auch bei einer Öffnung und allenfalls späterem erneuten Teil-​Lockdown ist eine automatische Neubeurteilung der Gesuche und anschliessende Information der betroffenen Unternehmen über eine Beitragserhöhung vorgesehen.

Kein aktives Handeln der Unternehmen nötig

Die Zuger Unternehmen sollen auf möglichst unbürokratische Weise bestmögliche Unterstützung erhalten. Deshalb ist es dem Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler wichtig, dass die Unternehmen, die bereits ein Gesuch eingereicht haben, nicht nochmals aktiv werden müssen: «Wir sind bereit, die dringendste finanzielle Not der Unternehmen zu lindern. Mindestens so wichtig wäre aber, dass der Bund endlich Lockerungen vornimmt, damit die Menschen wieder anständig leben und arbeiten können, und die Gesellschaft keine bleibenden Schäden erleidet.»

Einreichung Neugesuche bis Ende April 2021 möglich

Neugesuche können gemäss geltender Verordnung bis zum 30. April 2021 eingereicht werden. Sollte es sich als nötig erweisen, würde die Frist über dieses Datum hinaus verlängert.

Das Antragsformular für einen Härtefallbeitrag kann auf www.zg.ch/haertefallprogramm heruntergeladen werden. Dort finden sich auch die Kontaktdaten der Anlaufstelle für Fragen und die aktuellsten Informationen zum Härtefallprogramm. Diese werden bei Veränderungen laufend aktualisiert.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 79 223 81 66 heinz.taennler@zg.ch