15.03.2021, Medienmitteilung

Zuger Härtefallprogramm erhält mehr Geld und zeigt Wirkung

Der Zuger Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Aufstockung der Rahmenkredite für Härtefallhilfen von 81,1 Millionen Franken auf 150 Millionen Franken. Auf diesem Weg sollen genügend Mittel zur Verfügung stehen, um Härtefälle im Kanton Zug bis im Sommer 2021 unterstützen zu können. Ein Zuwarten mit der Aufstockung bis die bestehenden Kredite aufgebraucht sind, ist für den Regierungsrat keine Option. Die Wirtschaft braucht jetzt finanzielle Unterstützung, weshalb es vorausschauendes Handeln braucht.

Seit Dezember letzten Jahres können Zuger Unternehmen Gesuche um Härtefallbeiträge stellen. Hierfür hat der Kantonsrat Rahmenkredite von insgesamt 81,1 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Das Härtefallprogramm ist im Moment nebst der Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-​Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständigerwerbende die wichtigste Stütze zur Abfederung der negativen finanziellen Auswirkungen des Coronavirus und hat sich bewährt.

Kreditaufstockung auf 150 Millionen Franken

Der Kantonsrat sprach die Rahmenkredite für die Härtefallhilfen letzten Dezember. Zwischenzeitlich wurde das Härtefallprogramm mehrfach ausgebaut und die einschränkenden Massnahmen für Unternehmen verlängert. Der Bund beabsichtigt zudem, die Härtefallunterstützung massiv zu erhöhen. Deshalb wird der Regierungsrat dem Kantonsrat den Antrag stellen, die Rahmenkredite von derzeit 81,1 Millionen Franken auf 150 Millionen Franken zu erhöhen. Finanzdirektor Heinz Tännler führt aus: «Da die Zuger Wirtschaft jetzt finanzielle Unterstützung braucht, kann mit der Kreditaufstockung nicht zugewartet werden, bis die bestehenden Kredite aufgebraucht sind. Vorausschauendes Handeln ist angezeigt – insbesondere auch deshalb, weil der Kantonsrat über die Erhöhung der Rahmenkredite zweimal beraten muss und dieser Entscheid dann noch einer Referendumsfrist und einer möglichen Volksabstimmung unterworfen ist.» Damit sollte bis im Sommer genügend Geld für die Härtefallmassnahmen zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat ausserdem eine Verlängerung seiner Ermächtigung zur Erhöhung der Rahmenkredite. Dies ist wichtig, da zurzeit noch unklar ist, ob und wie der Bund in naher Zukunft nochmals weitere Mittel zur Verfügung stellen wird.

Wirtschaft und Gesellschaft brauchen dringend weitergehende Öffnung

Sollte der Bund die aktuell geltenden Massnahmen verschärfen oder verlängern, müssten die kantonalen Rahmenkredite eventuell weiter erhöht werden. Um stark steigende Kosten zu vermeiden, braucht es einen Strategiewechsel, wie der Zuger Finanzdirektor ausführt: «Nachdem der Versuch, das Virus kurzfristig auszurotten, nicht den erwünschten Erfolg brachte, müssen wir lernen, mit dem Virus zu leben.» Er fordert deshalb die schnellstmögliche Öffnung der noch geschlossenen Unternehmen und des öffentlichen Lebens unter Einhaltung der erarbeiteten Schutzkonzepte. «Wir alle und auch die Unternehmen brauchen wieder Perspektiven für die Zukunft. Geben wir den Menschen ihr Leben zurück», appelliert Heinz Tännler an die Politik.

Volkswirtschaftliches Umfeld

Die Expertengruppe des Bundes schätzt, dass das BIP in der Schweiz im laufenden ersten Quartal um ca. zwei Prozent zurückgehen wird. Die Lockerung der Corona-​Massnahmen sollte anschliessend zu einer zügigen Erholung führen, so dass in der zweiten Jahreshälfte eine Erholung einsetzen könnte. Die Unsicherheit bleibt jedoch aussergewöhnlich gross. Der weitere Konjunkturverlauf hängt entscheidend vom Fortgang der Pandemie und der damit verbundenen Massnahmen ab. Im Jahresdurchschnitt 2022 sollte die Arbeitslosenquote auf drei Prozent zurückgehen und die Beschäftigung deutlich ansteigen. Bei den ausgezahlten Taggeldern waren es von Januar 2020 bis Februar 2021 102 Millionen Franken. Seit März 2020 bis Februar 2021 wurden 230 Millionen Franken als Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt.

Künftig vermehrt nicht rückzahlbare Darlehen

Es ist davon auszugehen, dass sich längerfristig betrachtet nicht nur die Höhe der Unterstützungsleistungen ändern wird, sondern auch deren Art. Finanzdirektor Heinz Tännler hält fest: «Aufgrund der Dauer der einschränkenden Massnahmen ist davon auszugehen, dass der Anteil der nicht rückzahlbaren Beiträge im Verhältnis zu den rückzahlbaren Darlehen ansteigen und zukünftig den Grossteil der ausbezahlten Finanzhilfen ausmachen dürfte.» Die konkrete Aufteilung der Erhöhung auf die bestehenden Rahmenkredite erfolgt situativ durch den Regierungsrat beziehungsweise durch die anwendenden Behörden im Vollzug. Damit kann flexibel auf die sich stets ändernden Rahmenbedingungen (auf Bundesebene) reagiert werden.

Mengengerüst per 11. März 2021

Mengengerüst per 11. März 2021

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat und Finanzdirektor
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch