18.05.2021, Medienmitteilung

Zuger Härtefallprogramm: Gesuche möglich bis 31. Mai 2021

Der Kanton Zug hat sich bisher für die Zahlung von Härtefallbeiträgen von über 90 Millionen Franken an Zuger Unternehmen verpflichtet. Bei vom Bund weiterhin geschlossenen Betrieben erfolgt diese Woche eine Nachzahlung für den Mai 2021. Gesuche können noch bis zum 31. Mai 2021 eingereicht werden.

Bis letzten Freitag hat sich der Kanton Zug zur Zahlung von Härtefallbeiträgen von über 90 Millionen Franken verpflichtet. Damit werden die finanziellen Folgen des Coronavirus bereits für 513 Zuger Unternehmen abgeschwächt. Über die E-​Mailadresse haertefallprogramm@zg.ch gingen mehr als 3000 E-​Mails ein.

Zeitnahe Erledigung der Gesuche

Zug gehörte zu den ersten Kantonen, die den Antragsprozess öffneten und Gesuche bearbeiteten. Dadurch konnten vollständig eingereichte Gesuche jeweils innert weniger Tage bearbeitet, entschieden und ausbezahlt werden, wenn nicht spezielle Abklärungen zu treffen waren oder auf spezifische Bundesregelungen gewartet werden musste. Auch aktuell sind die Wartezeiten kurz.

Maizahlungen erfolgen diese Woche

Betriebe, die vom Bund geschlossen wurden – sogenannte direkte Härtefälle – erhielten Beiträge für die zum Gesuchszeitpunkt gültige Lockdown-​Periode. Aufgrund der Verlängerungen des Lockdowns leistete der Kanton Zug jeweils entsprechende Nachzahlungen für März und April 2021. Jene für den Mai 2021 werden diese Woche ausbezahlt, ohne dass die betroffenen Unternehmen nochmals ein Gesuch einreichen müssen. Regierungsrat Heinz Tännler erklärt: «Wir hoffen, dass der Bundesrat die für den 31. Mai 2021 in Aussicht gestellten Lockerungen auch umsetzt. Sie sind dringend nötig. Damit erübrigen sich auch die Nachzahlungen über den Mai hinaus.» Sollte der Lockdown wider Erwarten nochmals um einen Monat oder mehr verlängert, würde der Kanton Zug weitere Zahlungen leisten, versichert der Zuger Finanzdirektor.

Einreichung Neugesuche bis Ende Mai 2021 möglich

Neugesuche können gemäss geltender Verordnung bis zum 31. Mai 2021 eingereicht werden. Nach aktuellem Wissensstand wird diese Frist nicht verlängert. Würden sich die Einschränkungen unerwartet in die Länge ziehen, prüft und bezahlt der Kanton Zug weitere Zahlungen aus, ohne dass die betroffenen Unternehmen ein Folgegesuch stellen müssen. Das Antragsformular für einen Härtefallbeitrag kann auf www.zg.ch/haertefallprogramm heruntergeladen werden. Dort finden sich auch die Kontaktdaten der Anlaufstelle für Fragen und die aktuellsten Informationen zum Härtefallprogramm. Die telefonische Hotline bleibt bis zum 31. Mai 2021 in Betrieb, danach können Fragen per E-​Mail eingereicht werden.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 79 223 81 66 heinz.taennler@zg.ch