11.11.2020, Medienmitteilung

Zuger Regierung begrüsst Härtefallmassnahmen des Bundes

Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort die vorliegende Verordnung und ihre grundsätzliche Stossrichtung. Solange die öffentliche Hand durch ihre Erlasse die Unternehmungen in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit wesentlich einschränkt oder gar in ihrer Existenz bedroht, steht sie auch in der Verantwortung, die Verluste zumindest teilweise zu kompensieren. Das Volumen von 200 Millionen Franken für die ganze Schweiz dürfte zum aktuellen Zeitpunkt hingegen zu knapp bemessen sein.

Nachdem sich im Sommer 2020 die Situation um Corona entschärft hatte, führte im Herbst 2020 eine zweite Welle zu weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch den Staat. Das bekamen viele Unternehmen durch substanzielle Ertragseinbussen drastisch zu spüren. Daher ist es richtig, unverschuldeten Härtefällen in dieser Krisensituation finanzielle Unterstützung zu gewähren. Der Zuger Regierungsrat begrüsst deshalb das Härtefallprogramm des Bundes und will sich daran beteiligen. In einzelnen Punkten sieht er noch Optimierungspotenzial.

Höhere Beträge nötig

Der Bund lancierte das Programm noch vor der zweiten Welle. In der Zwischenzeit hat sich die Lage akut verschärft, weshalb die vom Bund vorgesehenen 200 Millionen Franken nicht ausreichen werden. Eine Erhöhung auf 800 Millionen Franken wäre angezeigt. Da der Bundesbeitrag nach oben begrenzt ist, geht ein erhöhtes Kreditausfallrisiko vollumfänglich zulasten der Kantone, weshalb die Beibehaltung der absoluten Kantonsbeiträge auf dem Niveau der Vernehmlassungsvorlage richtig ist, wenn gleichzeitig der Bund seine Beiträge vervierfachen würde.

Flexibilität und Abwicklungseffizienz erwartet

Während der Bund vorsieht, dass pro Unternehmen nur ein Härtefallinstrument eingesetzt werden kann, sieht der Regierungsrat - je nach Situation - einen Vorteil in der Kombination von Darlehen und Einmalzahlungen. Da in substanziellem Umfang Steuergelder aufgewendet werden, kommt der Missbrauchsbekämpfung eine hohe Bedeutung zu. Diese muss aber mit vertretbarem, finanziellem und personellem Aufwand erfolgen. Der Regierungsrat schlägt diesbezüglich punktuelle Anpassungen und Präzisierungen vor.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

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