19.05.2019, Medienmitteilung

Zuger Regierungsrat erfreut über JA zur STAF

Die Schweizer Stimmberechtigten haben sich heute für die Anpassung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-​Finanzierung (STAF) ausgesprochen. Dies ist ein wichtiger Schritt um das Schweizer Steuersystem international wettbewerbsfähig zu halten. Der Kanton Zug kann die Vorgabe des Bundes, das kantonale Steuergesetz per 1. Januar 2020 an die STAF-​Bestimmungen anzupassen, einhalten.

Mit dem Ja zur STAF haben sich die Schweizer Stimmberechtigten auch für eine Stärkung der Altersvorsorge ausgesprochen. Jetzt kann der drohenden finanziellen Schieflage der AHV durch Mehreinnahmen von über 2 Milliarden Franken jährlich entgegengewirkt werden.

Wichtig für den Kanton Zug

Für den Wohlstand der Schweiz und vor allem für den international ausgerichteten Wirtschaftsstandort Zug braucht es ein global akzeptiertes und wettbewerbsfähiges Steuersystem. Finanzdirektor Heinz Tännler hält fest: «Mit der heute beschlossenen Anpassung an die internationalen Standards wird die Akzeptanz des Schweizer Steuersystems verbessert.» Damit kann das Risiko einer Benachteiligung im Welthandel gesenkt werden. Die Kantone erhalten vom Bund künftig zusätzliche Mittel aus der direkten Bundessteuer, um ihr Steuersystem anzupassen und steuerliche Ausfälle ausgleichen zu können.

Eckwerte der kantonalen Umsetzung

Die Umsetzung der STAF-​Bestimmungen erfolgt für den Kanton Zug mit einem aufkommensneutralen Steuerumbau durch Anpassung des kantonalen Steuergesetzes. «Während die bis anhin privilegierten Steuerstatus für Holding-​, Domizil-​ und gemischte Gesellschaften aufgehoben werden, sind die natürlichen Personen vom Steuerumbau nicht betroffen», erläutert Finanzdirektor Heinz Tännler die konkreten Auswirkungen der anstehenden Gesetzesänderung. «Alle Unternehmen müssen auch künftig mindestens die von ihnen verursachten NFA-​Kosten decken und darüber hinaus einen angemessenen Beitrag an die Kosten der Zuger Infrastruktur und der öffentlichen Leistungen entrichten.» Trotz kantonaler Umsetzung der STAF-​Bestimmungen bleibt der Kanton Zug ein attraktiver Standort für Unternehmen – national wie auch international.

In Kraft per 2020

Der Kantonsrat hat die Steuergesetzrevision zur Umsetzung der STAF-​Bestimmungen bereits in erster Lesung beraten. Die zweite Lesung findet im Juni 2019 statt. In Kraft treten werden die Änderungen dann entsprechend der Forderung des Bundes anfangs 2020.

Kontakt

Heinz Tännler

Finanzdirektor
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch