Wir berechnen jährlich den Zuger Finanzausgleich (ZFA) und setzen diesen um. Zudem berechnen wir den Beitrag der Zuger Gemeinden an die Zahlung des Kantons in den nationalen Finanzausgleich (NFA) und stellen diesen den Gemeinden in Rechnung.

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Antworten des Kantons Zug zu Vernehmlassungen des Bundes

11. Juli 2023: Finanzausgleich 2024 zwischen Bund und Kantonen; Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

23. August 2022: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2023: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

17. August 2021: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2022: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

18. August 2020: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2021: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

20. August 2019: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2020: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

21. August 2018: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2019: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

19. Juni 2018: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2016–2019 unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)

 

25. August 2017: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2018: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

16. August 2016: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2017: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

21. August 2015: Finanzausgleich 2016 zwischen Bund und Kantonen; Ressourcen-​, Lasten-​ und Härteausgleich; Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)

 

22. Mai 2015: Änderungen der Finanz- und Lastenausgleichsverordnung (FiLaV)

 

14. August 2014: Finanzausgleich 2015 zwischen Bund und Kantonen

 

14. Juni 2014: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012–2015, (2. NFA-Wirksamkeitsbericht) / Konsultation der Kantonsregierungen zum Entwurf für eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone

 

14. Juni 2014: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012–2015, (2. NFA-Wirksamkeitsbericht)

 

19. August 2013: Finanzausgleich 2014 zwischen Bund und Kantonen / Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich / Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

22. August 2012: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2013: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

22. August 2011: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2012: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

11. August 2010: Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2011: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung

 

28. August 2008: Anhörung zu den definitiven NFA- Zahlen 2009

Zuger Finanzausgleich (ZFA)

Der innerkantonale Finanzausgleich wird auch «Zuger Finanzausgleich» genannt. Dieser hat zum Ziel, die unterschiedliche Steuerkraft der Einwohnergemeinden teilweise auszugleichen. Der ZFA soll zudem dafür sorgen, dass sich die Steuerfüsse der Zuger Gemeinden annähern. Dies ist im Gesetz über den direkten Finanzausgleich geregelt.

Wir von der Finanzdirektion berechnen die Ausgleichszahlungen und der Regierungsrat verabschiedet diese. Sämtliche Berechnungen finden Sie unten aufgeführt.

ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2023

ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2022

ZFA und Beitragszahlungen an NFA 2021

Beitrag Einwohnergemeinden an NFA-Zahlung

Die Zuger Gemeinden leisten einen Beitrag an die Zahlung des Kantons Zug in den nationalen Finanzausgleich. Der Beitrag pro Gemeinde entspricht sechs Prozent ihres Kantonssteuerertrags des vorletzten Jahres. Die Berechnungsgrundlagen sind im Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung der Einwohnergemeinden am interkantonalen Finanzausgleich festgelegt.

 

Die Ausgleichszahlungen werden von der Finanzdirektion berechnet und vom Regierungsrat verabschiedet. Die entsprechenden Regierungsratsbeschlüsse finden Sie unten aufgeführt.

 

Finanzierungsbeiträge und Ausgleichszahlungen

 

Die Finanzierungsbeiträge und Ausgleichszahlungen werden aufgrund der ständigen Wohnbevölkerung und den normierten Steuererträgen der Einwohnergemeinden des vorletzten Jahres berechnet.

RRB vom 21. Februar 2023 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden - Publikation nach Eintritt der Rechtskraft, öffentlich

RRB vom 22. Februar 2022 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden

RRB vom 23. Februar 2021 inkl. Detailblatt Einwohnergemeinden

Beitrag Kanton Zug an den nationalen Finanzausgleich 2024

Am 12. Juni 2023 hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Ausgleichszahlungen für das Jahr 2024 publiziert. Der Beitrag des Kantons Zug beträgt 383 Millionen CHF. Im Vorjahr waren es 366 Millionen CHF.

 

Nationaler Finanzausgleich: Datenreihen ab 2009

 

Provisorische Zahlung Kanton Zug in den nationalen Finanzausgleich in Franken:

Ausgleichsart in CHF
Ressourcenausgleich 385,830 Millionen
Härteausgleich 0,877 Millionen
Lastenausgleich -3,784 Millionen
Zahlung Total 382,918 Millionen
Vorjahr 368 Millionen

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