Spesenreglement
Wenn für eine Unternehmung der Nachweis der effektiven Spesen einen zu grossen Aufwand darstellt, besteht die Möglichkeit, der Kantonalen Steuerverwaltung ein Spesenreglement zur Prüfung einzureichen.
Im allgemeinen Spesenreglement werden insbesondere Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Repräsentationsauslagen bzw. deren Ersatz geregelt.
Im Reglement für leitende Mitarbeiter werden zudem zur Erledigung von Kleinauslagen Spesenabgeltungen im Sinne von Zeitpauschalen (üblich: monatlich) zugelassen, da insbesondere für Repräsentations- und Bagatellspesen die entsprechenden Belege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen zu beschaffen sind.