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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Unbeschränkte Steuerpflicht/Abgrenzung zur beschränkten Steuerpflicht

Identität von Steuer- und Bemessungsperiode im Postnumerandosystem

Ganzjährige/unterjährige Steuerpflicht im System der Postnumerandobesteuerung

Besteuerungskompetenz

Ausnahmen von der Besteuerungskompetenz

Steuererklärung für Personen mit steuerlichen Beziehungen zu mehreren Kantonen

Stellt der Wohnsitzkanton auf Grund der eingereichten Steuererklärung fest, dass eine Person auch in anderen Kantonen steuerpflichtig ist, so gibt der Wohnsitzkanton den anderen Kantonen nach Artikel 39 Abs. 2 StHG Kenntnis von der Steuererklärung und von der vorgenommenen Veranlagung. Mit dieser Bestimmung wird der Steuerpflichtige von der Pflicht entbunden, in jedem Kanton die dort vorgesehene Steuererklärung auszufüllen. Die anderen Kantone können beim Steuerpflichtigen eine Kopie dieser Steuererklärung anfordern. Dies geschieht mittels Versand einer Steuererklärung wie bisher, auch wenn nur eine wirtschaftliche Zugehörigkeit zum Kanton Zug besteht. In diesen Fällen braucht die Zuger Steuererklärung nicht ausgefüllt zu werden, muss jedoch mit der Kopie der Steuererklärung des Wohnkantons (inkl. aller Unterformulare) retourniert werden.

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