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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erträge aus rückkauffähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung) mit Einmalprämie

Begriff und Unterscheidung Steuerbarkeit von Leistungen aus Lebensversicherungen

Steuerliche Behandlung von Kapitalversicherungen mit Einmalprämie, die der Vorsorge dienen

Steuerliche Behandlung von Kapitalversicherungen mit Einmalprämie, die nicht der Vorsorge dienen

Vermögensanfälle aus rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie sind nur im Erlebensfall oder bei Rückkauf steuerbar.

Besteuert wird die Differenz zwischen der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Einmalprämie und der ausbezahlten Versicherungsleistung (inkl. Überschussanteile). Eine privilegierte Besteuerung ist nicht möglich.

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