Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erträge aus rückkauffähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung) mit Einmalprämie
Teilbesteuerung der Einkünfte aus den Beteiligungen des Privatvermögens
Allgemeines
Früher war die Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung im Bereich der Kantons- und Gemeindesteuern des Kantons Zug in § 35 Abs. 4 StG geregelt (Teilbesteuerungsverfahren). Infolge der bei der kantonalen Volksabstimmung vom 27. November 2011 angenommenen Revision des Steuergesetzes wurde diese Gesetzesbestimmung (§ 35 Abs. 4 StG) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt sind für die Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung im Bereich der zugerischen Einkommenssteuern die folgenden beiden neuen Gesetzesbestimmungen zu beachten:
- § 18 ter StG (Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens), und
- § 19 Abs. 2 StG (Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Privatvermögens).
Übersicht: Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei der Einkommenssteuer (Kantons- und Gemeindesteuern, Steuerperiode 2012 - 2022) |
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Kanton Zug |
Reduktion um 50 % (Teilbesteuerung) |
§ 19 Abs. 2 StG |