Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Grundsätzliches und Höhe der Abzüge
Fahrkosten zum Arbeitsort
Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schichtarbeit
Auswärtiger Wochenaufenthalt
Übrige mit der Ausübung des Berufes erforderliche Kosten
Pauschalabzug
Konkreter Nachweis höherer Kosten
Pauschalabzug oder konkreter Nachweis höherer Kosten
Personalcomputer
Unselbständigerwerbende können die teilweisen Anschaffungskosten eines Personalcomputers geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Einsatz eines PC für die Berufsausübung oder für die Weiterbildung bzw. Umschulung erforderlich ist. In der Regel ist ein Privatanteil von mindestens 20 % zu berücksichtigen.
Im Zweifelsfalle ist eine Bestätigung des Arbeitgebers oder des Ausbildungsinstitutes beizubringen. In jedem Falle sind die Anschaffungskosten mit Originalbelegen nachzuweisen. Allfällige Beiträge oder Rabatte bei Bezug über den Arbeitgeber sind in Abzug zu bringen.