Beispiel für steuerlich nicht abziehbare Kostenhttps://www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung/steuerbuch-zug/erlaeuterung-zu-a7-30-allgemeine-abzuege-unabhaengig-von-der-einkommenshoehe/kinderdrittbetreuungskosten/abzugsfaehige-kosten-grundsaetze/beispiel-fuer-steuerlich-nicht-abzuziehbare-kostenhttps://www.zg.ch/logo.png
Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Private Schuldzinsen
Dauernde Lasten und Leibrenten
Abzug von Unterhaltsbeiträgen
Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
Beiträge an die anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
Abzug für Versicherungsbeiträge und Zinsen auf Sparkapitalien
Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten
Abzug von behinderungsbedingten Kosten
Zuwendungen an politische Parteien
Kinderdrittbetreuungskostenabzug
Allgemeines
Voraussetzungen allgemein
Grund der Drittbetreuung
Anspruchsberechtigungen (Grundsätze)
Abzugsfähige Kosten (Grundsätze)
Abzug effektiver Betreuungskosten, kein Abzug von Lebenshaltungskosten
Bei unterjähriger Steuerpflicht
Beispiele für steuerlich abziehbare Kinderdrittbetreuungskosten
Beispiel für steuerlich nicht abziehbare Kosten
Kosten für die Betreuung durch die Eltern selbst: Kosten für die Betreuung durch die Eltern selbst stellen steuerlich nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten dar.
Drittbetreuungskosten ausserhalb der Arbeitszeit der Eltern: Drittbetreuungskosten, die ausserhalb der effektiven Arbeits- oder Ausbildungszeit der Eltern angefallen sind (z.B. durch Babysitting am Abend oder über das Wochenende), stellen nichtabzugsfähige Lebenshaltungskosten dar.
Allgemeine Lebenshaltungskosten: Ausgaben für Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung, Freizeitgestaltung etc. sowie Schulgelder und Ähnliches zählen zu den privaten Lebenshaltungskosten der Kinder im engeren Sinn und können steuerlich nicht in Abzug gebracht werden. Betreuungskosten, die solche Lebenshaltungskosten mitenthalten, sind um den Betrag dieser Lebenshaltungskosten zu kürzen.