Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Private Schuldzinsen
Grundsätzliches zu Schuldzinsen
Kosten ohne Schuldzinsencharakter
Baukreditzinsen
Baurechtzinsen
Beschränkung des privaten Schuldzinsabzuges
Schuldzinsen und spezielle Hypothekenformen
Zinsstufen-Hypothek
Disagio-Hypothek
Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Einkommenssteuer
Wenn die vorzeitig aufgelöste Festhypothek durch eine neue bei derselben Bank ersetzt wird (Anpassung der Konditionen im Darlehensvertrag), können Vorfälligkeitsentschädigungen als abzugsfähige Schuldzinsen zum Abzug zugelassen werden.
Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts können Vorfälligkeitsentschädigungen dann nicht als Schuldzinsen abgezogen werden, wenn die neue Hypothek bei einer anderen Bank abgeschlossen wird (Wechsel des Finanzinstituts) oder wenn die Auflösung der Festhypothek im Zusammenhang mit einem Verkauf der Liegenschaft steht (Urteil des Bundesgerichts 2C_1009/2019 vom 16. Dezember 2019). Bei einem solchen Verkauf der Liegenschaft sind Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Grundstückgewinnsteuer geltend zu machen.