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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen

Zuteilungsnormen

Steuerausscheidungsnormen allgemein

Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben im Besonderen

Aufwandüberschüsse

Gewinnungskostenüberschüsse

Schuldzinsenüberschüsse

Grundsätzliches zu Schuldzinsenüberschüssen

Gesamtschuldzinsenüberschuss

Ein Gesamtschuldzinsenüberschuss (Überschuss der Schuldzinsen über die gesamten Nettoeinkünfte aus Vermögen) ist auf die Steuerdomizile zu verteilen, welche noch übriges Einkommen ausweisen.

Der Geschäftsort einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft muss den Gesamtschuldzinsenüberschuss erst dann übernehmen, wenn das übrige Einkommen an den übrigen Steuerdomizilen zur Deckung nicht ausreicht (Schlechterstellungsverbot).

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