Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen
Zuteilungsnormen
Steuerausscheidungsnormen allgemein
Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben im Besonderen
Aufwandüberschüsse
Gewinnungskostenüberschüsse
Schuldzinsenüberschüsse
Grundsätzliches zu Schuldzinsenüberschüssen
Gesamtschuldzinsenüberschuss
Ein Gesamtschuldzinsenüberschuss (Überschuss der Schuldzinsen über die gesamten Nettoeinkünfte aus Vermögen) ist auf die Steuerdomizile zu verteilen, welche noch übriges Einkommen ausweisen.
Der Geschäftsort einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft muss den Gesamtschuldzinsenüberschuss erst dann übernehmen, wenn das übrige Einkommen an den übrigen Steuerdomizilen zur Deckung nicht ausreicht (Schlechterstellungsverbot).