Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen
Zuteilungsnormen
Steuerausscheidungsnormen allgemein
Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben im Besonderen
Aufwandüberschüsse
Gewinnungskostenüberschüsse
Schuldzinsenüberschüsse
Grundsätzliches zu Schuldzinsenüberschüssen
1. Grundsatz: Die Schuldzinsen sind proportional im Verhältnis der Aktiven zu verlegen.
2. Grundsatz: Übersteigt der Schuldzinsenanteil im Hauptsteuerdomizil oder in einem Nebensteuerdomizil den Nettovermögensertrag, haben weitere Schuldzinsenverlegungen auf die diejenigen Steuerdomizile zu erfolgen, welche noch Nettovermögenserträge ausweisen.
Die Schuldzinsenverlegungen finden solange statt, bis sämtliche Schuldzinsen auf Nettovermögenserträge verlegt sind. Die Schuldzinsenverlegung hat immer proportional im Verhältnis zu den Aktiven auf jene Steuerdomizile zu erfolgen, welche noch Nettovermögenserträge ausweisen. Ein allenfalls noch verbleibender Rest nicht gedeckter Schuldzinsen (Gesamtschuldzinsenüberschuss) ist vom Hauptsteuerdomizil zu tragen, sofern ausschliesslich das Hauptsteuerdomizil übriges Einkommen ausweist.