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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen

Zuteilungsnormen

Steuerausscheidungsnormen allgemein

Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben im Besonderen

Grundsätzliches zu Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben

Ausscheidungsnormen bei interkantonalen Unternehmungen

Steuerausscheidungsnormen bei Kollektiv- und Kommanditgesellschaften

Allgemeines zu Steuerausscheidungsnormen bei Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
Teilhaber von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
Aufteilung des Sondervermögens
Einkommen der Kollektiv- und Kommanditgesellschafter

Arbeitsentgelt

Für die Festlegung des Arbeitsentgeltes, welches dem Wohnsitzkanton zugewiesen wird, gilt für die Deutschschweizerkantone folgende Schema:

Einkommen der Teilhaber aus GesellschaftsverhältnisArbeitsentgelt am Hauptsteuerdomizil setzt aktive Mitarbeit voraus
bis Fr. 29'999.–100 %
ab Fr. 30'000.–30'000.–
ab Fr. 40'000.–36'000.–
ab Fr. 50'000.–40'000.–
ab Fr. 80'000.–60'000.–
ab Fr. 100'000.–75'000.–
ab Fr. 150'000.–90'000.–
ab Fr. 200'000.–108'000.–
ab Fr. 300'000.–126'000.–
ab Fr. 400'000.–153'000.–
ab Fr. 500'000.– und mehr180'000.–

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