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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen

Zuteilungsnormen

Steuerausscheidungsnormen allgemein

Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben im Besonderen

Grundsätzliches zu Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben

Ausscheidungsnormen bei interkantonalen Unternehmungen

Steuerausscheidungsnormen bei Kollektiv- und Kommanditgesellschaften

Allgemeines zu Steuerausscheidungsnormen bei Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
Teilhaber von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften

Aufteilung des Sondervermögens

Das Sondervermögen und -einkommen ist gemäss den Regeln für interkantonale Unternehmungen und Unternehmungsliegenschaften auf den Geschäftsort, deren Betriebstätten und Liegenschaftsorte aufzuteilen. Die Geschäftsaktiven ausserhalb des Sitzkantons werden nach den allgemeinen Regeln über die Zuweisung der Aktiven interkantonalen Unternehmungen verlegt. Die Passiven werden proportional nach den Aktiven verteilt. Danach erfolgt die Aufteilung des Vermögens der Kollektiv- und Kommanditgesellschaft anteilsmässig auf die verschiedenen Steuerdomiziele der Gesellschaft.
Der Kapitalanteil des Gesellschafters wird netto in die Steuerausscheidung eingesetzt. Das übrige Vermögen (Privat oder Geschäft) wird bei der Aufteilung der Kollektive- und Kommanditgesellschaft nicht berücksichtigt.

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