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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen

Zuteilungsnormen

Steuerausscheidungsnormen allgemein

Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben im Besonderen

Aufwandüberschüsse

Verlustverrechnung/Übernahme von Verlustvorträgen Selbständigerwerbender bei Kantonswechsel

Die Verlustverrechnung bei natürlichen Personen ist in § 28 StG bzw. in Art. 31 DBG geregelt. Gemäss Art. 10 Abs. 4 StHG müssen Verluste bei einem interkantonalen Umzug vom Zuzugskanton im Rahmen der 7-jährigen Verlustverrechungsperiode übernommen werden.

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