Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen
Zuteilungsnormen
Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensteile
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (Ausnahme «leitende Stellung») sind immer am Hauptsteuerdomizil steuerbar. Für das interkantonale Steuerrecht ist dabei die Abgrenzung zur selbständigen Erwerbstätigkeit bedeutsam, wobei nicht allein auf die zivilrechtliche Ausgestaltung, sondern auch auf die gesamten Umstände des Einzelfalles abzustellen ist.