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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Hinweis

Der Umfang der Steuerpflicht, die Steuerperiode und die Steuerbemessungsgrundlage sind einerseits eng miteinander verknüpft und andererseits im Steuergesetz in verschiedenen Paragraphen geregelt. Aus diesem Grund finden sich die entsprechenden Ausführungen in den folgenden Abschnitten des Steuerbuches:

1. Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht: siehe § 3

Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor.
Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.

2. Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A

Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor.

Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des ganzen Kalenderjahres infolge:

  • Zuzug vom Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall

3. Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter ganzjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil: siehe § 6

Es liegen mehrere Steuerdomizile vor.

Am Haupsteuerdomizil basiert die Steuerpflicht auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.

Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht die Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nur für einen Teil des Kalenderjahres infolge:

  • Kauf / Verkauf einer Liegenschaft
  • Eröffnung / Schliessung eines Geschäftsbetriebs oder einer Betriebsstätte
  • Überführung eines Geschäftsbetriebs oder einer Betriebsstätte in einen anderen Kanton

Im System der Postnumerandobesteuerung besteht der Grundsatz der Einheit der Steuerperiode. Deshalb erstreckt sich am Nebensteuerdomizil die Steuerperiode unabhängig von der tatsächlichen Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit über das ganze Kalenderjahr.

4. Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht im Hauptsteuerdomizil: siehe § 46 B

 

Es liegen mehrere Steuerdomizile vor.

Am Hauptsteuerdomizil basiert die Steuerpflicht auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nur während eines Teils des Kalenderjahres infolge:

  • Zuzug vom Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall

Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht entweder unterjährige oder ganzjährige Steuerpflicht.

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