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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Stichtag und unterjährige Steuerpflicht

Persönlicher Abzug

Verheiratetenabzug (nur direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2008)

Kinderabzug

AHV-/IV-Rentenabzug

Unterstützungsabzug

Mieterabzug

Eigenbetreuungskostenabzug Steuerperiode (2013 - 2023)

Exkurs: Pflegekinder

Besteuerung von Ehepaaren und Familien sowie tabellarische Übersichten

Besteuerung von Ehepaaren und Familien mit Kindern ab Steuerperiode 2011

Mit dem Kreisschreiben Nr. 30 vom 21. Dezember 2010 der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Ehepaar- und Familienbesteuerung sind die früheren Kreisschreiben und Rundschreiben zu diesem Thema ersetzt worden. Das Kreisschreiben Nr. 30 gilt ab der Steuerperiode 2011 und ist per 1. Januar 2011 in Kraft getreten (vgl. www.estv.admin.ch, Direkte Bundessteuer, Kreisschreiben, 1-030-D-2010-d).

In diesem Kreisschreiben befinden sich die ab Steuerperiode massgebenden Detailinformationen insbesondere betreffend dem Verheiratetenabzug, Kinderabzug und Unterstützungsabzug. Zudem sind die verschiedene Fallkonstellationen betreffend der Besteuerung von unverheiratet zusammenlebenden, geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und Eltern wiedergegeben.

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