Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Stichtag und unterjährige Steuerpflicht
Persönlicher Abzug
Verheiratetenabzug (nur direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2008)
Kinderabzug
AHV-/IV-Rentenabzug
Unterstützungsabzug
Mieterabzug
Eigenbetreuungskostenabzug Steuerperiode (2013 - 2023)
Exkurs: Pflegekinder
Besteuerung von Ehepaaren und Familien sowie tabellarische Übersichten
Besteuerung von Ehepaaren und Familien mit Kindern ab Steuerperiode 2011
Mit dem Kreisschreiben Nr. 30 vom 21. Dezember 2010 der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Ehepaar- und Familienbesteuerung sind die früheren Kreisschreiben und Rundschreiben zu diesem Thema ersetzt worden. Das Kreisschreiben Nr. 30 gilt ab der Steuerperiode 2011 und ist per 1. Januar 2011 in Kraft getreten (vgl. www.estv.admin.ch, Direkte Bundessteuer, Kreisschreiben, 1-030-D-2010-d).
In diesem Kreisschreiben befinden sich die ab Steuerperiode massgebenden Detailinformationen insbesondere betreffend dem Verheiratetenabzug, Kinderabzug und Unterstützungsabzug. Zudem sind die verschiedene Fallkonstellationen betreffend der Besteuerung von unverheiratet zusammenlebenden, geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und Eltern wiedergegeben.