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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Stichtag und unterjährige Steuerpflicht

Persönlicher Abzug

Verheiratetenabzug (nur direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2008)

Kinderabzug

AHV-/IV-Rentenabzug

Unterstützungsabzug

Mieterabzug

Eigenbetreuungskostenabzug Steuerperiode (2013 - 2023)

Exkurs: Pflegekinder

Grundsätzliches zum Exkurs Pflegekinder

Pflegeeltern

Personen, welche das Pflegegeld bezahlen

Pflegegelder für Vollwaisen

Vollwaisen sind selbständig steuerpflichtig. Wird das Pflegegeld aus der Waisenrente bezahlt (der Vormund führt in diesem Falle eine Buchhaltung), so ist die Waisenrente vom minderjährigen Vollwaisen voll als Einkommen zu versteuern. Das Pflegegeld gehört auch hier zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten. Hingegen kann der steuerpflichtige Vollwaise den persönlichen Abzug und allenfalls den Abzug für Versicherungsbeiträge und Zinsen auf Sparkapitalien geltend machen.

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