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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Stichtag und unterjährige Steuerpflicht

Persönlicher Abzug

Verheiratetenabzug (nur direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2008)

Kinderabzug

Minderjährige Kinder

Volljährige Kinder in Ausbildung

Kinderabzug Zusatz (nur Kantons- und Gemeindesteuern, ab Steuerperiode 2012)

Zusammenfassung

Abgrenzung zu den allgemeinen Abzügen und zum Unterstützungsabzug

Unterhaltsbeiträge und erreichen der Volljährigkeit

Hinweis: Persönlicher Abzug, Kinder- und Unterstützungsabzug und anwendbarer Tarif (ab Steuerperiode 2011)

In der nachfolgenden Ziffer 22.10 von § 33 des Steuerbuches finden sich für die Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer die massgeblichen Beurteilungskriterien anhand verschiedener Familienkonstellationen im Zusammenhang mit der Gewährung des Kinderabzuges und der Festlegung des anwendbaren Tarifs im Detail aufgeführt.

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