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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode

Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen

Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen

Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen

Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen

Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen

Erläuterungen zu § 58 - Gewinn

Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns

Erläuterungen zu § 59 a - Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten

Erläuterungen zu § 59 b - Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 59 c - Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 60 - Geschäftsmässig begründeter Aufwand

Erläuterungen zu § 60 a - Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand

Erläuterungen zu § 60 b - Entlastungsbegrenzung

Erläuterungen zu § 61 - Erfolgsneutrale Vorgänge

Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen

Erläuterungen zu § 62 bis - Abschreibungen

Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen

Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds

Erläuterungen zu § 64 a - Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken

Erläuterungen zu § 65 - Verluste

Erläuterungen zu § 66 - Steuertarif

Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen

Erläuterungen zu § 72 - Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und kommerziell tätige Stiftungen

Erläuterungen zu § 73 - Verdecktes Eigenkapital

Erläuterungen zu § 78 a - Mindeststeuer

Erläuterungen zu § 108 - Geheimhaltungspflicht

Strenge Geheimhaltungspflicht

Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht

Auskünfte an die steuerpflichtigen Personen

Auskünfte an Drittpersonen

Einwilligung der steuerpflichtigen Person

Drittpersonen, die der steuerpflichtigen Person gleichgestellt sind

  • Erben
    Auskunftsberechtigt sind die gesetzlichen und eingesetzten Erben einer verstorbenen Person, die in deren Rechte und Pflichten eingetreten sind. Vermächtnisnehmer sind davon ausgeschlossen. Während der Dauer des Inventarisationsverfahrens besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht.

 

  • Willensvollstrecker, amtlicher Erbschaftsverwalter, amtlich bestellter Erbenvertreter, Liquidator bei der amtlichen Liquidation
    Willensvollstrecker und amtliche Erbschaftsverwalter treten zwar nicht in die Steuernachfolge des Erblassers ein, ihre Bestellung kraft letztwilliger Verfügung bzw. behördlicher Anordnung rechtfertigt aber die Annahme einer Vollmacht zur Akteneinsicht. Bei einem amtlich bestellten Erbenvertreter besteht ebenfalls die Vermutung einer derartigen Vollmacht. Die rechtliche Stellung des amtlichen Erbschaftsliquidators entspricht derjenigen des Erbschaftsverwalters, wobei die Befugnisse des Liquidators weitergehen.

 

  • Konkursverwaltung
    Die Konkursverwaltung kann die gleichen Rechte geltend machen, die dem Konkursiten zustehen. Sie übernimmt die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse (vgl. zu Auskünften im Betreibungs- und Konkursverfahren die Hinweise unter 55.2.3.3).

 

  • Vormundschaft
    Dem Vormund als gesetzlichem Vertreter des Bevormundeten steht das Akteneinsichtsrecht im gleichen Umfang zu wie dem Bevormundeten. Dem Beistand steht in der Regel kein Aktenein-sichtsrecht zu, ausser er sei zur Vertretung in Steuerangelegenheiten bestellt worden. Sowohl bei der Verwaltungsbeiratschaft als auch bei der kombinierten Beiratschaft ist der Beirat gesetzlicher Vertreter des Verbeirateten. In diesen Fällen darf dem Beirat Akteneinsicht gewährt werden, nicht hingegen bei der einfachen Mitwirkungsbeiratschaft, wo die Zustimmung des Verbeirateten notwendig ist.

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