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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Besteuerung von Kranken-, Unfall- und Haftpflichversicherung

Besteuerung von Einkünften aus Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung

Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV)
Leistungen aus Arbeitslosenversicherung stellen grundsätzlich Ersatzeinkommen dar. Bei Personen, die nicht erwerbstätig waren und trotzdem in den Genuss von Arbeitslosengeldern kommen, handelt es sich um übriges Einkommen.
Art und Form der Leistung Kantonssteuer Direkte Bundessteuer
Arbeitslosentaggelder Steuerbar zu 100 %
(§ 22 Bst. a StG)
Steuerbar zu 100 %
(Art. 23 Bst. a DBG)
Kurzarbeits-, Schlechtwetter-, Insolvenzentschädigung Steuerbar zu 100 %
(§ 22 Bst. a StG)
Steuerbar zu 100 %
(Art. 23 Bst. a DBG)
Ausbildungs-, Einarbeitungszuschüsse Steuerbar zu 100 %
(§ 22 Bst. a StG)
Steuerbar zu 100 %
(Art. 23 Bst. a DBG)
Vorehestandsregelung
Taggeld an Versicherte, welche eine selbständige Erwerbstätigkeit planen, und Taggeld während vorübergehender Beschäftigung
Steuerbar zu 100 %
(§ 22 Bst. a StG)
Steuerbar zu 100 %
(Art. 23 Bst. a DBG)
Ausbildungskosten Steuerfrei Steuerfrei
Arbeitslosenhilfe Steuerfrei
(§ 23 Bst. f StG)
Steuerfrei
(Art. 24 Bst. d DBG)

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