Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Besteuerung von Kranken-, Unfall- und Haftpflichversicherung
Besteuerung von Einkünften aus Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
Besteuerung von Leistungen der Erwerbsersatzordnung
Erwerbsersatzordung (EO) | ||
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Leistungen aus Erwerbsersatzordnung stellen Ersatzeinkommen dar, sofern die Entschädigung für Erwerbsausfall erfolgt. Bei Personen, die nicht erwerbstätig waren und in den Genuss von Leistungen aus Erwerbsersatzordung kommen, handelt es sich um übriges Einkommen. | ||
Art und Form der Leistungen |
Kantonssteuer | Direkte Bundessteuer |
Grundentschädigung | Steuerbar 100 % (§ 22 Bst. a StG) |
Steuerbar zu 100 % (Art. 23 Bst. a DBG) |
Kinderzulagen | Steuerbar 100 % (§ 22 Bst. a StG) |
Steuerbar zu 100 % (Art. 23 Bst. a DBG) |
Zulagen für Betreuungskosten | Steuerbar 100 % (§ 22 Bst. a StG) |
Steuerbar zu 100 % (Art. 23 Bst. a DBG) |
Betriebszulagen | Steuerbar 100 % (§ 22 Bst. a StG) |
Steuerbar zu 100 % (Art. 23 Bst. a DBG) |