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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Besteuerung von Kranken-, Unfall- und Haftpflichversicherung

Besteuerung von Einkünften aus Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung

Besteuerung von Leistungen der Erwerbsersatzordnung

Leistungen aus Militärversicherung

Kapitalabfindungen des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit

Kapitalabfindungen des Arbeitgebers können auch als «Entschädigung für die Aufgabe einer Tätigkeit» (z.B. Leistungen im Rahmen eines Sozialplanes, Vorruhestandsabgeltung) oder als Gegenleistung «für die Nichtausübung einer Tätigkeit» (Konkurrenzverbot) ausgerichtet werden. Unter § 22 Bst. c StG bzw. Art. 23 Bst. c DBG) sind sie dann zu subsumieren, wenn ihnen die Bedeutung von eigentlichen Ersatzeinkünften unmittelbar für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit namentlich einer solchen selbständiger Art, zukommen. Darunter fallen insbesondere Inkonvenienzentschädigungen sowie Gegenleistungen für das Eingehen einer Konkurrenzklausel.

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