Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Besteuerung von Kranken-, Unfall- und Haftpflichversicherung
Besteuerung von Einkünften aus Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
Besteuerung von Leistungen der Erwerbsersatzordnung
Leistungen aus Militärversicherung
Kapitalabfindungen des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit
Kapitalabfindungen des Arbeitgebers können auch als «Entschädigung für die Aufgabe einer Tätigkeit» (z.B. Leistungen im Rahmen eines Sozialplanes, Vorruhestandsabgeltung) oder als Gegenleistung «für die Nichtausübung einer Tätigkeit» (Konkurrenzverbot) ausgerichtet werden. Unter § 22 Bst. c StG bzw. Art. 23 Bst. c DBG) sind sie dann zu subsumieren, wenn ihnen die Bedeutung von eigentlichen Ersatzeinkünften unmittelbar für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit namentlich einer solchen selbständiger Art, zukommen. Darunter fallen insbesondere Inkonvenienzentschädigungen sowie Gegenleistungen für das Eingehen einer Konkurrenzklausel.