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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Besteuerung von Kranken-, Unfall- und Haftpflichversicherung

Besteuerung von Einkünften aus Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung

Besteuerung von Leistungen der Erwerbsersatzordnung

Leistungen aus Militärversicherung

Kapitalabfindungen des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit

Entschädigung für Nichtausübung eines Rechtes

Entschädigung für die Nichtausübung eines Rechts liegt dann vor, wenn sie ertragsnah oder erwerbsnah ist.

Darunter fallen die Entschädigungen für die Nichtausübung einer Nutzniessung, eines Wohnrechts, eines Quellenrechts.

Nicht darunter fallen aber Entschädigungen für die Belastung eines Grundstückes mit privatrechtlichen Dienstbarkeiten (z.B. Wegrecht, Durchleitungsrecht). Diese Entschädigungen unterliegen der Grundstückgewinnsteuer.

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