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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode

Grundlage 

 

Der Umfang der Steuerpflicht, die Steuerperiode und die Steuerbemessungsgrundlage sind einerseits eng miteinander verknüpft und andererseits im Steuergesetz in verschiedenen Paragraphen geregelt. Aus diesem Grund finden sich die entsprechenden Ausführungen in den folgenden Abschnitten des Steuerbuches:

 

1. Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht: siehe § 3
Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.

 

2. Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A
Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des ganzen Kalenderjahres infolge:

  • Zuzug vom Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall

     

    3. Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter ganzjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil: siehe § 6
    Es liegen mehrere Steuerdomizile vor.Am Haupsteuerdomizil basiert die Steuerpflicht auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.
    Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht die Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nur für einen Teil des Kalenderjahres infolge:

    • Kauf / Verkauf einer Liegenschaft
    • Eröffnung / Schliessung eines Geschäftsbetriebs oder einer Betriebsstätte
    • Überführung eines Geschäftsbetriebs oder einer Betriebsstätte in einen anderen Kanton

      Im System der Postnumerandobesteuerung besteht der Grundsatz der Einheit der Steuerperiode. Deshalb erstreckt sich am Nebensteuerdomizil die Steuerperiode unabhängig von der tatsächlichen Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit über das ganze Kalenderjahr.

       

      4. Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht im Hauptsteuerdomizil: siehe § 46 B
      Es liegen mehrere Steuerdomizile vor. Am Hauptsteuerdomizil basiert die Steuerpflicht auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nur während eines Teils des Kalenderjahres infolge:

      • Zuzug vom Ausland
      • Wegzug ins Ausland
      • Todesfall

        Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht entweder unterjährige oder ganzjährige Steuerpflicht.

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