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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode

Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen

Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen

Interkantonale Steuerausscheidung

Änderung der Steuerpflicht während der Steuerperiode

Ausscheidung des Gewinnes und des Kapitals bei Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung im Laufe der Steuerperiode

Ausscheidung des Gewinns und des Kapitals bei Änderungen der Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit im Laufe der Steuerperiode

Begründung einer Betriebsstätte während der Steuerperiode

Aufhebung einer Betriebsstätte während der Steuerperiode

Kauf oder Verkauf einer Kapitalanlageliegenschaft während der Steuerperiode

Eine Unternehmung, die in einem Kanton eine Kapitalanlageliegenschaft erwirbt, in dem sie weder den Sitz hat noch die Betriebsstätte unterhält, begründet am Ort der gelegenen Sache ein Spezialsteuerdomizil. Das bedeutet, dass der Liegenschaftskanton zur Besteuerung des in der Liegenschaft investierten Vermögens, des Nettoertrages daraus und der Veräusserungsgewinne berechtigt ist. Die Steuerpflicht besteht für die ganze Steuerperiode, unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit welche durch das Eigentum an der Anlageliegenschaft begründet wird.

Der Wert der Liegenschaft wird im Verhältnis der Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit vermindert. Der Anteil der Schulden wird im Verhältnis des auf diese Weise ermittelten Liegenschaftswertes zu den Gesamtaktiven berücksichtigt.

Der steuerbare Ertrag im Liegenschaftskanton entspricht demjenigen des Nettoertrages, der während der Steuerperiode erwirtschaftet wurde. Mit Ausnahme der Schuldzinsen werden die Liegenschaftsaufwendungen (Unterhalts- und Verwaltungskosten, Abschreibungen, Steuern) objektmässig verteilt. Die Zuteilung der auf die Liegenschaft entfallenden Schuldzinsen erfolgt proportional im Verhältnis des (reduzierten) Wertes der Liegenschaft im Verhältnis zu den Gesamtaktiven.

Kauf einer Kapitalanlageliegenschaft
Die X AG hat ihren Sitz im Kanton A und eine Betriebsstätte im Kanton B. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Am 1. Juli 2019 erwirbt sie eine Kapitalanlageliegenschaft im Kanton C.
Das steuerbare Kapital am Ende der Steuerperiode 2019 (vom 1.1.2019 - 31.12.2019) beträgt Fr. 200'000.–. Zu diesem Zeitpunkt belaufen sich die Aktiven auf Fr. 800'000.– (Kanton A: Fr. 500'000.–: Kanton B: Fr. 200'000.–; Kapitalanlageliegenschaft im Kanton C: Fr. 100'000.–). Die Kapitalanteile für die Kantone A und B werden nach der Lage der Aktiven bestimmt.
Aus der Erfolgsrechnung des Jahres 2019 geht ein Gesamtgewinn von Fr. 30'000.– hervor. Die Passivzinsen betragen Fr. 25'000.–. Der Unternehmensgewinn wird auf Grund der erzielten Umsätze ausgeschieden, wobei dem Sitzkanton ein Präzipuum von 20 % eingeräumt wird. Der Umsatz im Jahr 2019 wurde zu 60 % im Kanton A und zu 40 % im Kanton B erzielt.
Die Kapitalanlageliegenschaft wurde für Fr. 100'000.– erworben. Diese Investition wurde bis Fr. 80'000.– mittels eines Hypothekarkredits finanziert (Satz 5 %). Die Nettorendite dieser Liegenschaft (Mieterträge abzüglich Unterhaltskosten und Abschreibungen) beträgt Fr. 8'000.–.

AktivenTotalKanton AKanton BKanton C
Aktiven am 31.12.2019800'000.–500'000.–200'000.–100'000.–
Korrektur wegen Kauf der Kapitalanlageliegenschaft in C am 01.07.2019
(100'000.– / 360 x 180) zu Gunsten des Sitzkantons 50'000.– (50'000.–)
Aktiven800'000.–550'000.–200'000.–50'000.–
In % der Gesamtaktiven100 %68,75 %25 %6,25 %
Steuerbares Kapital nach Lage der Aktiven200'000.–137'500.–50'000.–12'500.–
Gewinnausscheidung TotalKanton AKanton BKanton C
Anteile 100 %60 %40 %
Gesamtgewinn30'000.–30'000.–
Nettorendite der Kapitalanlageliegenschaft(8'000.–) 8'000.–
+ Schuldzinsen 6,25 % von 25'000.–1'562.– (1'562.–)
23'562.–
Präzipuum zu Gunsten von A 20 %(4'712) 4'712.–
zu verteilender Gewinn nach Quoten18'850.– 11'310.–7'540.–
Steuerbarer Gewinn 30'000.–16'022.–7'540.–6'438.–

Verkauf einer Kapitalanlageliegenschaft während der Steuerperiode
Die X AG hat ihren Sitz im Kanton A und eine Betriebsstätte im Kanton B. Sie ist Eigentümerin einer Kapitalanlageliegenschaft im Kanton C. Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Am 30. Juni 2019 veräussert die X AG die Kapitalanlageliegenschaft zu einem Preis von Fr. 200'000.–.

Am Ende der Steuerperiode 2018 waren die Aktiven wie folgt gelegen: Fr. 500'000.– im Kanton A, Fr. 200'000.– im Kanton B und Fr. 100'000.– im Kanton C. Am Ende des Geschäftsjahres verfügt die Gesellschaft über die nachstehenden Aktiven: Fr. 540'000.– am Sitz (Kanton A) und Fr. 360'000.– am Ort der Betriebsstätte (Kanton B). Das steuerbare Kapital beträgt Fr. 200'000.–.

Der steuerbare Reingewinn für die Periode 2019 beträgt gemäss Jahresrechnung Fr. 30'000.–. Dieser Gewinn schliesst die Fr. 130'000.– (wiedereingebrachte Abschreibungen und Wertzuwachsgewinn), die aus dem Verkauf der Kapitalanlageliegenschaft hervorgingen, nicht ein. Die Passivzinsen, die der Erfolgsrechnung belastet wurden, betragen Fr. 25'000.–. Der Betriebsgewinn von Fr. 30'000.– wird auf Grund der erzielten Umsätze ausgeschieden, wobei dem Sitzkanton ein Präzipuum von 10 % eingeräumt wird. Die Anteile für die Steuerperiode 2019, die anhand der Umsätze berechnet wurden, betragen 60 % für den Kanton A und 40 % für den Kanton B. Für die Periode vom 1.1.2019 - 30.6.2019 beträgt die Nettorendite der Liegenschaft im Kanton C Fr. 4'000.–.

AktivenTotalKanton AKanton BKanton C
Aktiven am 31.12.2019900'000.–540'000.–360'000.–
Korrektur wegen Kauf der Kapitalanlageliegenschaft am 30.06.2019
(100'000.– / 360 x 180) zu Gunsten des Sitzkantons (50'000.–) 50'000.–
Aktiven900'000.–490'000.–360'000.–50'000.–
In % der Gesamtaktiven100 %54,44 %40 %5,56 %
Steuerbares Kapital nach Lage der Aktiven200'000.–108'880.–80'000.–11'120.–
Gewinnverteilung TotalKanton AKanton BKanton C
Anteile 100 %60 %40 %
Gesamtgewinn30'000.–
Nettorendite der Kapitalanlageliegenschaft(4'000.–) 4'000.–
+ Schuldzinsen 5,56 % von 25'000.–1'390.– (1'390.–)
27'390.–
Präzipuum zu Gunsten von A 10 %(2'739.–) (2'739.–)
Zu verteilender Gewinn nach Anteilen24'651.– 14'791.–9'860.–
Steuerbarer Gewinn 30'000.–17'530.–9'860.–2'610.–

Der Gewinn aus der Liegenschaft ist im Kanton C steuerbar.

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