Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)
Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer
Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken
Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode
Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen
Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen
Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
Beginn der Steuerpflicht juristischer Personen bei Gründung
Beginn der Steuerpflicht bei Mantelhandel
Beginn und Ende der Steuerpflicht bei Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung (Zuzug/Wegzug)
Verlustverechnung nach Sitzverlegung
Änderung der Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit
Beendigung der Steuerpflicht
Gesellschaften und Genossenschaften, die sich in Liquidation befinden, schulden die Steuer bis zum Tage der Beendigung der Liquidation. In Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Bestimmungen ist die Liquidation beendigt, wenn alle wesentlichen Liquidationshandlungen durchgeführt, d.h. die laufenden Geschäfte erledigt, die Aktiven verwertet, die Verpflichtungen erfüllt und allfällige Aktivenüberschüsse verteilt sind. Die Steuern werden fällig im Zeitpunkt des Antrages auf Löschung im Handelsregister. Bei juristischen Personen, die sich in Liquidation befinden, wird die ordentliche Steuer in der Regel für die Zeit bis zum Datum der ordnungsgemässen Anmeldung zur Löschung im Handelsregister erhoben. Die noch offenen Veranlagungen werden von der Kantonalen Steuerverwaltung im Anschluss an den Löschungsantrag, welcher an das Handelsregisteramt zu richten ist, vorgenommen.
Mit der Entrichtung oder Sicherstellung der Steuer kann die Zustimmung zur Löschung im Handelsregister erteilt werden.