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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode

Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen

Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen

Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen

Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen

Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen

Zuständigkeit für die Beurteilung von Gesuchen um Steuerbefreiung

Formelle Anforderungen an ein Gesuch um Steuerbefreiung

Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke oder von Kultuszwecken

Unternehmensstiftungen

Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an steuerbefreite juristische Personen

Die steuerliche Abzugfähigkeit von Zuwendungen an juristische Personen, die wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke gemäss § 57 Abs. 1 Bst. g StG steuerbefreit sind, ist in § 31 Bst. b StG (für natürliche Personen) und in § 60 Bst. c StG (für juristische Personen) geregelt. Natürliche Personen können demzufolge abhängig von der Einkommenshöhe Zuwendungen bis zu 20 % des Reineinkommens steuerlich abziehen, sofern die Zuwendungen in der betreffenden Steuerperiode mindestens Fr. 100.– erreichen. Juristische Personen können Zuwendungen bis 20 % des Reingewinns als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend machen.

Zuwendungen an juristische Personen, die wegen Verfolgung von Kultuszwecken gemäss § 57 Abs. 1 Bst. h StG steuerbefreit sind, können weder von natürlichen noch juristischen Personen steuerlich abgezogen werden. Damit soll eine steuerliche Gleichstellung mit den Glaubensangehörigen der offiziellen Landeskirchen sichergestellt werden, welche die von ihnen entrichteten Kirchensteuern steuerlich ebenfalls nicht abziehen können.

Weitere Informationen über die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen natürlicher Personen siehe § 31.

Weitere Informationen

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