Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)
Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer
Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken
Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode
Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen
Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen
Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
Zuständigkeit für die Beurteilung von Gesuchen um Steuerbefreiung
Formelle Anforderungen an ein Gesuch um Steuerbefreiung
Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke oder von Kultuszwecken
Unternehmensstiftungen
Stiftungen können nach neuerer bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 127 III 337) nicht nur rein ideelle Zwecke verfolgen, sondern auch eine unternehmerische Tätigkeit ausüben («Unternehmensstiftung») oder sich massgeblich an einem wirtschaftlichen Unternehmen beteiligen, ohne selber ein Gewerbe zu führen («Unternehmensträgerstiftung» werden teilweise auch als «Holdingstiftung» bezeichnet).
Unternehmerische Zwecke sind grundsätzlich nicht gemeinnützig (§ 57 Abs. 1 Bst. g StG). Auch die längerfristige Erhaltung eines Unternehmens oder seiner Arbeitsplätze durch Halten einer massgeblichen Beteiligung daran qualifiziert nicht per se als gemeinnützig. Hingegen kann im Einzelfall eine Steuerbefreiung einer Unternehmensträgerstiftung in Betracht kommen, wenn die Unternehmenserhaltung dem gemeinnützigen Zweck untergeordnet ist. Voraussetzung ist, dass die Stiftung regelmässig mit ins Gewicht fallenden Zuwendungen des von ihr gehaltenen Unternehmens alimentiert wird und mit diesen Mitteln eine steuerbefreiungswürdige gemeinnützige Tätigkeit tatsächlich ausübt. Zudem verlangt das Kreisschreiben ESTV Nr. 12 eine klare organisatorische und personelle Trennung von Stiftungsrat und Verwaltungsrat, wobei die Anwesenheit von Verbindungspersonen zugelassen wird.