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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode

Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen

Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen

Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen

Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen

Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen

Zuständigkeit für die Beurteilung von Gesuchen um Steuerbefreiung

Formelle Anforderungen an ein Gesuch um Steuerbefreiung

Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke oder von Kultuszwecken

Unternehmensstiftungen

Stiftungen können nach neuerer bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 127 III 337) nicht nur rein ideelle Zwecke verfolgen, sondern auch eine unternehmerische Tätigkeit ausüben («Unternehmensstiftung») oder sich massgeblich an einem wirtschaftlichen Unternehmen beteiligen, ohne selber ein Gewerbe zu führen («Unternehmensträgerstiftung» werden teilweise auch als «Holdingstiftung» bezeichnet).

Unternehmerische Zwecke sind grundsätzlich nicht gemeinnützig (§ 57 Abs. 1 Bst. g StG). Auch die längerfristige Erhaltung eines Unternehmens oder seiner Arbeitsplätze durch Halten einer massgeblichen Beteiligung daran qualifiziert nicht per se als gemeinnützig. Hingegen kann im Einzelfall eine Steuerbefreiung einer Unternehmensträgerstiftung in Betracht kommen, wenn die Unternehmenserhaltung dem gemeinnützigen Zweck untergeordnet ist. Voraussetzung ist, dass die Stiftung regelmässig mit ins Gewicht fallenden Zuwendungen des von ihr gehaltenen Unternehmens alimentiert wird und mit diesen Mitteln eine steuerbefreiungswürdige gemeinnützige Tätigkeit tatsächlich ausübt. Zudem verlangt das Kreisschreiben ESTV Nr. 12 eine klare organisatorische und personelle Trennung von Stiftungsrat und Verwaltungsrat, wobei die Anwesenheit von Verbindungspersonen zugelassen wird.

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