Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)
Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer
Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken
Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode
Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen
Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen
Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
Erläuterungen zu § 58 - Gewinn
Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns
Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen
Abschreibungen
Normalsätze in Prozenten des Buchwertes gemäss Merkblatt A 1995
Nachholen unterlassener Abschreibungen
Abschreibungen auf Beteiligungen
Abschreibungen auf überbauten Grundstücken
Abschreibungen auf nicht überbauten Grundstücken
Abschreibungen auf Investitionen für Umweltschutz und Energiesparen
Abschreibungen auf zuvor aufgewerteten Aktiven
Abschreibungen auf Leasingobjekten
Abschreibung auf immateriellen Werten (inkl. Goodwill)
Sofortabschreibungen
Der Kanton Zug anerkennt das Bedürfnis der Praxis für die Sofortabschreibung und lässt diese sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern wie auch die direkte Bundessteuer zu. Die Sofortabschreibung ist zulässig auf beweglichen Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens wie Mobiliar und Einrichtungen, Büromaschinen und EDV/Computer, Apparate, Werkzeuge und Maschinen, Fahrzeuge, etc. Keine Sofortabschreibung ist zulässig auf Immobilien, Beteiligungen/Wertschriften, Immaterialgüterrechten einschliesslich dem Goodwill.
Eine Sofortabschreibung ist nur im Anschaffungsjahr einer Neuinvestition möglich. Die Sofortabschreibung ist auf einem separaten Konto zu verbuchen und in der Steuererklärung separat auszuweisen. Die Sofortabschreibung hat vollständig auf den Bilanzwert von Fr. 1.– (pro memoria) zu erfolgen.