Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)
Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer
Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken
Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode
Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen
Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen
Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
Erläuterungen zu § 58 - Gewinn
Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns
Erläuterungen zu § 59 a - Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten
Erläuterungen zu § 59 b - Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 59 c - Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 60 - Geschäftsmässig begründeter Aufwand
Erläuterungen zu § 60 a - Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Erläuterungen zu § 60 b - Entlastungsbegrenzung
Erläuterungen zu § 61 - Erfolgsneutrale Vorgänge
Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen
Erläuterungen zu § 62 bis - Abschreibungen
Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen
Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds
Vereine
Grundsätze zur Besteuerung von Vereinen
Formelle Anforderungen an die Vereinsbuchhaltung oder andere Aufzeichnungen
Erträge aus Mitgliederbeiträgen
Aufwendungen im direkten resp. indirekten Zusammenhang mit der Erzielung steuerbarer Erträge
Berechnungsbeispiel 1 - steuerbarer Gewinn
Der Turnverein X. hat im abgelaufenen Jahr Mitgliederbeiträge von Fr. 20'000.– erzielt. Die allgemeinen Vereinsaufwendungen (Turnhallenmiete, Teilnahmegelder und Reisekosten für Turnfeste, Druck- und Versandkosten, Vorstandsspesen usw.) beliefen sich auf Fr. 25'000.–. Zudem wurde das 50-jährige Bestehen des Vereins mit einem zweitägigen Jubiläumsanlass gefeiert. Dabei wurden Erträge aus Eintrittsgeldern, Konsumationen, Werbung usw. von Fr. 50'000.– erzielt. Der Aufwand für die Jubiläumsfeierlichkeiten (Saalmiete, Catering, Jazzband usw.) belief sich auf Fr. 30'000.–.
Der steuerbare Gewinn errechnet sich anhand einer Spartenrechnung wie folgt: | |||
Sparte 1 | Sparte 2 | Total | |
Mitgliederbeiträge | + 20'000.– | ||
Allgemeine Vereinsaufwendungen | – 25'000.– | ||
Ertrag aus Jubiläumsveranstaltung | + 50'000.– | ||
Aufwand für Jubiläumsveranstaltung | – 30'000.– | ||
Total Gewinn gemäss Jahresrechnung | – 5'000.– | + 20'000.– | + 15'000.– |
Ermittlung des steuerbaren Gewinns: | |||
Gewinn-/Verlust der Sparte | – 5'000.– | + 20'000.– | + 15'000.– |
Umlage auf andere Sparte | + 5'000.– | – 5'000.– | 0.– |
Steuerbarer Gewinn | + 15'000.– |
Es resultiert ein steuerbarer Gewinn von Fr. 15'000.–, da die allgemeinen Aufwendungen die Mitgliederbeiträge (Sparte 1) übersteigen und demzufolge vom steuerbaren Ergebnis der Sparte 2 abgezogen werden können. Vgl. Ziffer 1.4 Abs. 1.